Berliner Synode beschließt Traugottesdienste für Homo-Paare

Berliner Synode beschließt Traugottesdienste für Homo-Paare
In Berlin, Brandenburg und Ostsachsen können homosexuelle Paare ab dem 1. Juli auch kirchlich heiraten. Die Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat dafür am Samstag in Berlin mit überwältigender Mehrheit ein Kirchengesetz zur Gleichstellung von Ehepaaren und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern in Traugottesdiensten beschlossen.

Die Landeskirche ist damit nach Hessen und Nassau und der rheinischen Kirche die dritte der bundesweit 20 EKD-Mitgliedskirchen, die eingetragene Lebenspartnerschaften bei kirchlichen Hochzeiten mit klassischen Ehepaaren gleichstellt.

Im Kirchenparlament wurde kurz vor der Abstimmung eine geheime Wahl beschlossen. Dabei stimmten 91 Synodale für die Gleichstellung Homosexueller bei kirchlichen Trauungen, zehn stimmten dagegen, vier enthielten sich.

Seit 2002 waren in der Landeskirche Segnungsgottesdienste für homosexuelle Lebenspartner möglich, die sich jedoch deutlich von den Traugottesdiensten für Mann und Frau unterscheiden sollten und nicht in die Kirchenbücher eingetragen wurden. Für Pfarrer und Gemeinden, die Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare ablehnen, macht das neue Gesetz vorerst weiter Ausnahmen möglich, die jedoch gegenüber Vorgesetzten begründet werden müssen.

Die insgesamt 114 Kirchenparlamentarier vertreten rund eine Million Protestanten in 27 Kirchenkreisen mit knapp 1.300 Gemeinden in Berlin, Brandenburg und Ostsachsen.