Hartz IV: Was muss ein Mensch sich leisten können?

Hartz IV: Was muss ein Mensch sich leisten können?
Was braucht ein Mensch zum Leben? Für welche Dinge braucht man in Deutschland wie viel Geld? Der neue Verbraucher-Warenkorb legt die Regelsätze für 6,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland neu fest. Bisher bekamen Langzeitarbeitslose 359 Euro. Demnächst sind es fünf Euro mehr.

Welche Ausgaben haben Menschen mit wenig Geld in Deutschland? Geringverdiener werden dafür befragt und aus ihren Bedürnissen berechnet das Statistische Bundesamt den neuen Warenkorb. Ursula von der Leyens Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat ihn nun verkündet:  Laut Warenkorb 2010 brauchen Menschen in Deutschland von nun an Geld für Internet-Software und die Praxisgebühr. Genussmittel gehören nicht mehr zu einem angemessenen Lebensstandard, genauso wenig wie Kraftfahrzeuge, Haushaltshilfen, Flugreisen und Glücksspiel.

"Angemessene Höhe"

364 Euro braucht ein Mensch, laut BMAS, um bei sparsamem Wirtschaften am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können, so dass die staatlich garantierte Würde unangetastet bleibt. Neben Nahrungsmitteln und Kleidern gehören Haushaltsgeräte, Hygieneartikel, Kinobesuche und Strom zu den Grundbedürfnissen. Außerdem Friseur- und Gasstättenbesuche. Davon unabhängig bezahlen die Kommunen Unterkunfts- und Heizkosten in einer "angemessenen" Höhe, die die jeweilige Kommune selbst berechnet. "Angemessen" kann deshalb von Stadt zu Dorf unterschiedlich ausfallen. In größeren Kommunen gewähren die Städte zudem kostenlose Eintritte oder Ermäßigungen für Arbeitslose und ihre Familien.
In Frankfurt am Main gibt es zum Beispiel den Frankfurt-Pass. Busse und Bahnen können damit zu ermäßigten Preisen genutzt werden, städtische Einrichtungen wie z.B. Museen, Bühnen, Zoo und Palmengarten sind günstiger oder kostenlos.

Anträge für Klassenfahrten
 

Extra bezahlt werden außerdem Kosten für besondere Lebensumstände. Zu diesen besonderen Umständen gehören Behinderung, Schwangerschaft, Alleinerziehung oder aus gesundheitlichen Gründen erforderliche kostenaufwendige Ernährung. Anträge dafür können Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) und Sozialhilfe bei ihrem zuständigen Amt stellen, wo wiederum geprüft und entschieden wird, ob eine zusätzliche Leistung erstattet wird. Auch für mehrtägige Klassenfahrten können Anträge gestellt werden, bezahlt werden in der Regel jedoch meistens nur eintägige Ausflüge. Um finanzielle Härten beim Übergang vom ALG I zu ALG II abzufedern, kann ein auf zwei Jahre befristeter, monatlicher Zuschlag gewährt werden.
 


Lilith Becker arbeitet als freie Journalistin in Frankfurt am Main, u.a. für evangelisch.de