Gohl: Staatsleistungen sind keine Privilegien

Stillleben mit Geld, Kreuz und Bibel
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Staatsleistungen sind finanzielle Zuwendungen des Staates an die Kirchen.
Jährlich 50 Millionen Euro
Gohl: Staatsleistungen sind keine Privilegien
Der Bischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Ernst-Wilhelm Gohl, hofft auf eine "angemessene Ablösung der Staatsleistungen", damit die Kirchen weiter ihre Aufgaben erfüllen können.

Die württembergische Landeskirche erhalte jährlich an Staatsleistungen einen Betrag von knapp 50 Millionen Euro, der knapp zehn Prozent des landeskirchlichen Haushalts ausmache, sagte er am Freitag in seinem ersten Bericht vor der Synode in Stuttgart. Dies seien keine "Privilegien", auch wenn der Eindruck immer wieder öffentlich erweckt werde, sondern Ersatz für eingezogenes Vermögen.

Derzeit werde auf Bundesebene ein sogenanntes "Grundsätzegesetz" erarbeitet, sagte der Landesbischof. In dem Gesetz würden die Rahmenbedingungen festgelegt, nach denen die konkrete Ablösung dann auf der Ebene der Länder umgesetzt werden soll. Gohl sagte, er hoffe sehr, dass die Verhandlungen bald abgeschlossen werden, und der Landeskirche dauerhaft der finanzielle Rahmen bleibe, um die vielfältigen Aufgaben für die Gesellschaft weiter ausüben zu können.

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hält eine zeitnahe Ablösung der Staatsleistungen für die Kirchen dagegen für unwahrscheinlich. "Wenn wir es nicht bezahlen können, wird das Projekt nicht zustande kommen", sagte er im Januar zu der im Grundgesetz vorgesehenen Ablösung dieser Leistungen. Sie werden als Kompensation für Enteignungen kirchlicher Güter vor über 200 Jahren bezahlt.

Da die Ablösesummen nicht auf einen Schlag bezahlt werden könnten, müssten sie "abgestottert" werden - und parallel dazu seien weiterhin Staatsleistungen zu finanzieren. "Ich wüsste nicht, wo wir das Geld herbekommen sollen", betonte der Ministerpräsident.

Staatsleistungen sind von der Kirchensteuer zu unterscheiden und betragen aktuell rund eine halbe Milliarde Euro pro Jahr an die evangelische und katholische Kirche. Im Grundgesetz steht eine aus der Weimarer Reichsverfassung übernommene Verpflichtung zur Ablösung der Staatsleistungen. SPD, Grüne und FDP haben dieses Vorhaben erstmals in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.

Der Bund ist in der Ablöse-Frage zuständig für die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Verhandlungen über die konkrete Höhe der Ablösesummen müssten die Länder führen, die die Zahlungen leisten und das Gegenüber der Kirchen in den entsprechenden Staatsverträgen sind.
Die Frühjahrstagung des württembergischen Kirchenparlaments findet bis Samstag statt. Auf der Tagesordnung stehen neben dem Bischofsbericht unter anderem der PfarrPlan 2030, eine Aktuelle Stunde zum Thema "Klimaschutz" und ein Schwerpunkthalbtag zur Kirchenverfassung.