An Weihnachten "soll niemand ausgeschlossen werden"

Open-Air Christvesper auf dem Kirchplatz der Hauptkirche St. Michaelis in Hamburg.
© epd-bild/Stephan Wallocha
Für die Weihnachtsfeiertage sollten Gemeinden unterschiedliche Gottesdienstsformate vorbereiten, rät die Landeskirche EKBO.
Verschiedene Gottesdienstsformate
An Weihnachten "soll niemand ausgeschlossen werden"
Die evangelischen Gemeinden sollen sich angesichts steigender Corona-Zahlen auf unterschiedliche Gottesdienstsformate an den Weihnachtsfeiertagen vorbereiten, rät die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.

In einer am Mittwoch auf der Homepage der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) veröffentlichten „Orientierungshilfe“ lautet eine Empfehlung an die Gemeinden, die Gottesdienstangebote „achtsam und verantwortungsvoll zu planen“. Regionale Gegebenheiten, die Möglichkeiten des Kirchraums wie auch die Möglichkeit des Feierns unter freiem Himmel sollten in die Planungen einbezogen werden. Die aktuelle Pandemie-Lage zeige, dass Vorsichtsmaßnahmen erneut dringend nötig seien.

Ziel solle sein, eine Bandbreite an Gottesdiensten und Andachten zu schaffen, die allen eine Teilnahme ermöglicht, so die „Orientierungshilfe“. „Niemand soll ausgeschlossen werden.“ Gerade Weihnachten sei wichtig, „die Spaltung und Polarisierung in der Gesellschaft zu überwinden, die es beim Thema Corona gibt, und alle einzuladen, Gottes Geburt gemeinsam zu feiern“.

Deshalb sollten in jedem Fall Gottesdienste unter Einhaltung der bewährten Abstands-, Hygiene und Masken-Regeln angeboten werden, für die keine Nachweise benötigt werden. Darüber hinaus könnten auch Gottesdienste gefeiert werden für Menschen, die geimpft, genesen oder getestet sind (3G), um eine größere Teilnehmerzahl zu ermöglichen. Dabei würden sich die rechtlichen Vorgaben für Gottesdienste unter 2G- oder 3G-Bedingungen fast gar nicht unterscheiden. Gottesdienste unter Anwendung der 2G-Regel seien deshalb keine Option, heißt es in der Orientierungshilfe des Konsistoriums.