Gemeinsame Ethikkommission für Embryonenuntersuchung geplant

Foto: epd-bild / Horst Wagner
Gemeinsame Ethikkommission für Embryonenuntersuchung geplant
Ein Gremium aus vier Sachverständigen soll von Fall zu Fall entscheiden, ob die umstrittene Untersuchungsmethode durchgeführt werden darf.

Für die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen wird es eine gemeinsame Ethikkommission geben, die auf Antrag über die Untersuchung von Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter entscheidet. Die rot-grüne Landesregierung in Stuttgart stimmte am Dienstag einem entsprechenden Staatsvertragsentwurf zu, wie das Sozialministerium mitteilte. Angesiedelt wird die Ethikkommission zur sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg.

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Diesem Gremium werden vier Sachverständige der Medizin sowie je ein Vertreter für Ethik, Recht, Patienteninteressen und Behinderteninteressen angehören, teilte das Sozialministerium mit. Das ethisch umstrittene Verfahren darf laut Embryonenschutzgesetz nur angewandt werden, wenn die Gefahr einer schwerwiegenden Erbkrankheit des Kindes oder einer Tot- oder Fehlgeburt aufgrund dieser Erkrankung besteht. Die Kommissionsmitglieder werden für fünf Jahre berufen, eine einmalige Wiederberufung ist möglich. Das Gremium hat jährlich dem Sozialministerium zu berichten, wie vielen Anträgen zugestimmt und wie viele abgelehnt wurden. In anonymisierter Form soll auch darüber informiert werden, welche Krankheiten Anlass für die Prüfung durch die Ethikkommission waren.

Bei der PID werden befruchtete Eizellen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf schwere Erbkrankheiten untersucht. Ausgelöst durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs hatte der Bundestag 2011 beschlossen, diese Tests in Ausnahmefällen zu erlauben. Danach sind die Gentests an Embryonen bei der künstlichen Befruchtung möglich, wenn aufgrund der Anlagen des Elternpaares ein hohes Risiko für eine schwere Erbkrankheit des Kindes zu befürchten ist oder die Gefahr einer Tot- oder Fehlgeburt besteht. Der Gesetzgeber schätzt die Zahl der Fälle auf wenige hundert im Jahr.

PID darf nach einer Verordnung, für deren Umsetzung die Länder zuständig sind, nur in zugelassenen Zentren erfolgen, nachdem eine Ethikkommission zugestimmt hat. Die sechs Bundesländer folgen dem Beispiel der Länder Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen, Brandenburg und Hamburg, die gemeinsam eine Ethikkommission für PID bei der Ärztekammer Hamburg eingerichtet haben.

Die Gentests sind umstritten, weil der menschliche Embryo im Zweifelsfall nicht eingepflanzt wird und nicht leben darf. So hatte etwa die Diakonie kritisiert, dass bei diesem Verfahren zwischen schützenswertem und nicht schützenswertem Leben unterschieden werde.