Gröhe: Über Verbot der Suizidbeihilfe intensiv reden

Gröhe: Über Verbot der Suizidbeihilfe intensiv reden
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) plädiert dafür, sich für ein mögliches Gesetz zum Verbot organisierter Suizidhilfe Zeit zu nehmen.

"Ich glaube, das Thema verdient eine intensive Debatte", sagte Gröhe der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Montagsausgabe). "Es ist sicher klug, sich die Zeit zu nehmen, die rechtlichen, medizinischen und ethischen Fragen zu erörtern", ergänzte er.

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Gröhe plädierte zudem für eine Debatte im Bundestag, an deren Ende eine Abstimmung ohne Fraktionszwang stehen sollte. Es gebe zwischen ihm und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in dieser Frage keinen Dissens, sagte der CDU-Politiker. Maas hatte klargestellt, dass aus seinem Ministerium kein Gesetzentwurf zu dieser Frage kommen wird. Stattdessen sprach er sich für Gruppenanträge aus den Fraktionen im Bundestag aus.

Gröhe unterstrich, dass er jede Form organisierter Suizidbeihilfe ablehne. Selbsttötung sei in Deutschland straffrei, ebenso wie die Hilfe dazu. "Aber es ist etwas anderes, wenn die Beihilfe organisiert angeboten wird und die Selbsttötung damit gleichsam als eine Behandlungsvariante neben schmerzlindernde Medizin und andere Hilfen tritt", sagte der Minister. "Organisierte Lebensbeendigungsangebote können zu einer Bewusstseinsverschiebung in der Bevölkerung über den Wert des Lebens insgesamt führen", betonte der Minister.

Union will geschäftsmäßige Suizidbeihilfe verbieten

Unter der Regierung von Union und FDP war ein Gesetz zum Verbot der Suizidbeihilfe gescheitert. Die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wollte nur die kommerziell ausgerichtete, also die erwerbsmäßige Sterbehilfe bestrafen.

Der Union ging das nicht weit genug. Sie forderte ein Verbot jeglicher organisierter, sogenannter geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe, um auch Vereine, die sogenannte Suizidbegleitung anbieten, belangen zu können. Auf Initiative der Unionsfraktion im Bundestag soll nun ein Gruppenantrag zum Verbot dieser Form der Sterbehilfe entstehen.