Bremische Kirche protestiert gegen Urnen im Wohnzimmer

Bremische Kirche protestiert gegen Urnen im Wohnzimmer
In Bremen sollen Urnen mit der Asche von Verstorbenen in Zukunft zwei Jahre lang zu Hause aufbewahrt werden dürfen. Dagegen regt sich in Kirchenkreisen Protest.

Mit der Erlaubnis zur Aufbewahrung zu Hause würde eine öffentliche Erinnerungskultur nahezu unmöglich gemacht, kritisierte das bemische Kirchenparlament am Mittwoch. Angehörigen und Freunden werde ein Ort für ihre Trauer entzogen. Die Kirche trete für eine Beibehaltung der Friedhofspflicht ein, sagte Kirchensprecherin Sabine Hatscher.

Friedhofszwang soll gelockert werden

Als erstes Bundesland will Bremen ermöglichen, dass Angehörige die Urne mit der Asche eines Verstorbenen in Zukunft für zwei Jahre zu Hause aufbewahren dürfen. Erst dann soll sie in einer Grabstätte beigesetzt werden, die zuvor reserviert und nachgewiesen werden muss. In dem Stadtstaat soll es auch möglich werden, die Asche Verstorbener auf besonderen Flächen außerhalb von Friedhöfen zu verstreuen, wenn der Verstorbene das zu Lebzeiten dokumentiert hat.

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Auch die evangelischen Bischöfe von Berlin-Brandenburg und Hannover, Markus Dröge und Ralf Meister, hatten vor wenigen Tagen eine Lockerung des Friedhofszwanges abgelehnt. Die Bremische Bürgerschaft hat den Senat mit der Mehrheit der rot-grünen Regierungsfraktionen beauftragt, eine entsprechende Änderung des Bestattungsrechts auszuarbeiten. Erst kürzlich war Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) auf Distanz zu diesen Plänen gegangen. "Menschen brauchen einen Ort zum Trauern, und dieser Ort ist der Friedhof", sagte der Regierungschef.

Befürworter der Novelle im Landtag sehen dagegen die Balance zwischen mehr Individualität und Pietät gewahrt. Die neue Regelung würde das aus dem Jahr 1934 stammende deutsche Feuerbestattungsgesetz zumindest teilweise aushebeln. Danach muss eine Urne mit der Asche des Toten zwingend sofort auf Friedhöfen oder besonders ausgewiesenen Arealen wie Friedwäldern beigesetzt werden.

Schon jetzt lässt sich der deutsche Friedhofszwang legal umgehen: Bestattungsunternehmen bieten beispielsweise Einäscherungen in der Schweiz an, wo es keinen Friedhofszwang gibt. Nach dem Bestattungsrecht der Eidgenossen gilt die Urne ab der Übergabe an die Hinterbliebenen als beigesetzt. Sie wird dann vom Schweizer Partner des Unternehmens nach Deutschland überführt und kann unbefristet zu Hause aufbewahrt werden.