Wie kann ein katholischer Bischof sein Amt verlieren?

Foto: dpa/Boris Roessler
Wie kann ein katholischer Bischof sein Amt verlieren?
Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst steht wegen der Kostenexplosion beim Bau des Limburger Bischofssitzes auf rund 31 Millionen Euro massiv in der Kritik. Seit Bekanntwerden der Zahlen mehren sich Rücktrittsforderungen. Aber kann er einfach so zurücktreten?

Ein Bischof der katholischen Kirche kann nicht eigenmächtig zurücktreten. Er braucht dafür die Zustimmung des Papstes. Wenn ein Bischof unhaltbar geworden ist, gibt es drei Möglichkeiten: die Absetzung, die erzwungene Amtsenthebung und den freiwilligen Amtsverzicht.

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Die Absetzung ist eine schwere Strafe und kommt so gut wie nie vor. Der Codex des kanonischen Rechts nennt als möglichen Grund die Straftat eines Kirchenvertreters. Eine Amtsenthebung ist in der Regel nicht als Strafe gedacht. Ein möglicher Grund hierfür wäre zum Beispiel gegeben, wenn ein Bischof öffentlich erklärt, dass er vom katholischen Glauben abgefallen sei. Der Codex des kanonischen Rechts schreibt vor, dass in diesem Fall die katholische Kirche den ehemaligen Bischof "eine angemessene Zeit lang" versorgen muss.

Papst Benedikt XVI. hatte im März und Mai 2011 zwei Bischöfe aus der Republik Kongo und Australien ihrer Ämter enthoben. Während der Kongolese Jean-Claude Makaya Loemba nach Angaben von Radio Vatikan "in finanzieller Hinsicht mangelhaft verwaltet" haben soll, sprach sich der Australier William Martin für die Ordination von Frauen und verheirateten Männern aus.

Ein freiwilliger Verzicht ist die mildeste Form, wie ein Bischof sein Amt verlieren kann. Der Kodex des kanonischen Rechts nennt keinen konkreten Anlass für einen Amtsverzicht, legt aber fest: Ein Bischof, der aus "schwerwiegendem Grund nicht mehr recht in der Lage ist, seine Amtsgeschäfte wahrzunehmen, ist nachdrücklich gebeten, den Amtsverzicht anzubieten". 

Erst im August hatte Papst Franziskus das Rücktrittsangebot von den beiden slowenischen Erzbischöfen angenommen. Die zwei Oberhirten der Erzdiözesen Ljubiljana und Maribor hatten bei riskanten Finanzspekulationen der katholischen Kirche einen Schaden von mindestens 800 Millionen Euro verursacht. Ein zurückgetretener Bischof bleibt aber Bischof - statt Diözesanbischof ist er dann nur noch Titularbischof ohne eigenes Kirchengebiet.

Der Papst kann einen Bischof auch versetzen. In diesem Fall würde der Oberhirte aber weiter seine bisherigen Bezüge behalten, bis er offiziell in sein neues Amt eingeführt wurde.