Neuer NPD-Verbotsantrag auf dem Weg

Neuer NPD-Verbotsantrag auf dem Weg
Einstimmiger Beschluss: Die Bundesländer wollen nach Karlsruhe ziehen und ein NPD-Verbot beantragen. Regierung und Bundestag müssen nun entscheiden, ob sie mitziehen. Die evangelische Kirche begrüßt das Vorhaben.

Die Bundesländer wollen juristisch gegen die rechtsextreme NPD vorgehen. Die Regierungschefs der Länder unterstützten am Donnerstag erwartungsgemäß die Forderung ihrer Innenminister, einen entsprechenden Verbotsantrag an das Bundesverfassungsgericht zu stellen. Nun sind Bundesregierung und Bundestag am Zug: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sicherte bei dem Treffen in Berlin zu, dass die Bundesregierung innerhalb des ersten Quartals 2013 über eine Beteiligung am Antrag der Länder entscheiden wird.

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Die Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Thüringens Regierungschefin Christine Lieberknecht (CDU) sagte nach dem Treffen, alle 16 Länder hätten sich für einen neuen Anlauf ausgesprochen. Sie seien der Meinung, dass die NPD verfassungswidrig ist. Die NPD solle nicht weiter "durch Steuerzahlergroschen privilegiert werden". Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) sagte, die Bundesländer würden sich "sehr freuen, wenn alle Verfassungsorgane diesen Weg mitgehen".

Den Antrag für ein Parteiverbot können Bundesrat, Bundesregierung und Bundestag stellen. Beim ersten Verfahren zogen alle drei Verfassungsorgane nach Karlsruhe. Der Beschluss im Bundesrat soll nach Worten Lieberknechts bereits in der nächsten Sitzung am 14. Dezember fallen.

Merkel bleibt skeptisch

Aus der Bundesregierung kamen bisher skeptische Töne. Kanzlerin Merkel wies am Donnerstag erneut auf rechtliche Risiken hin. Auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) haben Bedenken. "Die Risiken sind seit dem Scheitern des ersten Verbotsverfahrens nicht unbedingt geringer geworden", sagte die Ministerin der Tageszeitung "Die Welt" vom Donnerstag. Die Bundesregierung sei "gut beraten, sich eine eigene Meinung zu bilden".

Ob der Bundestag sich einem Verbotsantrag anschließt, ist ebenfalls offen. Vertreter des Parlaments hatten in den vergangenen Tagen Einblick auf die Materialsammlung des Verfassungsschutzes gefordert, auf deren Grundlage die Innenminister ihren Beschluss gefasst hatten. Auch die Abgeordneten sollten sich damit ein Bild machen können, forderten vor allem Grüne und Linkspartei. Merkel sicherte nun zu, dass dem Parlament das Material zur Verfügung gestellt wird.

Die Sammlung hatten die Innenminister im Frühjahr in Auftrag gegeben. Auf mehr als 1.000 Seiten wird darin nach Auffassung der Länder die Verfassungswidrigkeit der NPD belegt. Merkel sprach am Donnerstag von einer "eindrucksvollen Faktensammlung". Nach Angaben der Länder enthält sie nur Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen und nicht von V-Leuten, weil daran das erste Verbotsverfahren gescheitert war.

Schneider: Wichtiges Signal

Vertreter der evangelischen Kirche begrüßten die Entscheidung für ein neues NPD-Verbotsverfahren. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, bezeichnete es als wichtiges Signal, dass die Bundesländer einen neuen Anlauf in Karlsruhe starten wollten. "Wir dürfen uns nicht damit abfinden, dass rechtsextremes und antisemitisches Gedankengut in Deutschland zunehmen", sagte der Theologe am Donnerstag in Hannover. Die Bischöfe Markus Dröge (Berlin) und Ilse Junkermann (Erfurt) sowie der anhaltische Kirchenpräsident Joachim Liebig mahnten unterdessen, dass ein Parteiverbot im Kampf gegen Rechtsextremismus nicht ausreiche.

Parteiverbote, über die nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann, gab es bisher erst zweimal in der Geschichte der Bundesrepublik: 1952 gegen die nationalsozialistisch orientierte Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 gegen die als stalinistisch eingeordnete Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Ein erstes Verfahren gegen die NPD scheiterte 2003, weil V-Leute des Verfassungsschutzes in den Führungsetagen der Partei aktiv waren.