Sie sollen dazugehören dürfen!

Illustration: evangelisch.de/Simone Sass
Sie sollen dazugehören dürfen!
Die Entscheidung des Landgerichts Köln, eine Beschneidung aus religiösen Gründen sei nicht rechtens, sorgt für Aufruhr bei Juden, Muslimen und in den christlichen Kirchen. Zu Recht, denn die Entscheidung ist falsch.
27.06.2012
evangelisch.de

Die Beschneidung von Jungen ist ein sichtbares Zeichen. Sie macht deutlich: Du gehörst zu uns – nicht nur zu unserer Familie, nicht nur zu unserem Volk, sondern auch zu unserem Glauben, den wir seit vielen Jahrhunderten an unsere Kinder weitergeben. Wenn das Kölner Landgericht mit seinem Urteil das Recht auf Beschneidung infrage stellt, rüttelt es an einer Grundfeste religiöser Freiheit.

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Auch wenn das Christentum die Beschneidung nicht mehr kennt, so teilen wir doch mit dem Islam und dem Judentum diesen Ansatz: Wir geben sichtbare Zeichen dafür, dass wir unsere Kinder nicht allein den Werten und Normen der säkularen Gesellschaft überlassen. Wir nehmen unsere Verantwortung für die Erziehung unserer Kinder auch in diesem Sinne wahr.

Glaube muss von innen erlernt werden

Dazu gehört die rituelle Aufnahme in die Glaubensgemeinschaft, auch von unmündigen Kindern. Religion und Glaube lassen sich nicht von außen kennenlernen, sondern sie müssen von innen erlebbar sein.

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Als vollwertige Mitglieder lernen die Kinder die Traditionen, Bräuche und Werte ihrer Religion kennen. Sie erleben, wie Glaube gelebt wird und wie er tragen kann.

Das Kölner Beschneidungsurteil setzt nicht allein bei der körperlichen Unversehrtheit des Kindes an. Stattdessen wird zusätzlich mit der religiösen Entscheidungsfreiheit des Kindes argumentiert, die durch eine Beschneidung gefährdet sei. Diese Begründung ist unsinnig: Wer sich in Deutschland nach dem Erreichen der Religionsmündigkeit für oder gegen den Glauben seiner Eltern entscheiden will, wird sich nicht durch eine fehlende Vorhaut leiten lassen.

Wir brauchen rechtliche Klarheit

Zum anderen macht diese Argumentation deutlich, warum die Religionen in Deutschland darauf bestehen müssen, ihre Kinder weiterhin religiös zu erziehen und sie auch sichtbar zu Gliedern ihrer Gemeinschaft zu machen: Die Freiheit, sich gegen die Religion der Eltern zu entscheiden, darf nicht über die Freiheit der Religionsgemeinschaften gestellt werden.

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Der Zentralrat der Juden hat gut daran getan, den Bundestag um Rechtssicherheit zu bitten. Wir alle brauchen Klarheit.