Afghanistan: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde

Gerichtshammer
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Wie die Entscheidung im konkreten Fall der klagenden Afghanin zu beurteilen ist, muss nun erneut das zuständige Oberverwaltungsgericht klären.
Verstoß gegen Willkürverbot
Afghanistan: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde
In der pauschalen Rücknahme von Aufnahmezusagen für gefährdete Afghaninnen und Afghanen sieht das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen das Willkürverbot. Es verlangt, die individuellen Belange der Betroffenen zu berücksichtigen.

Das Bundesverfassungsgericht hat den pauschalen Stopp der von früheren Bundesregierungen versprochenen Aufnahme von gefährdeten Afghanen durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) als Willkür eingestuft.

Das höchste deutsche Gericht teilte am Freitag in Karlsruhe mit, dass eine Verfassungsbeschwerde von einer Mutter mit zwei minderjährigen Söhnen Erfolg hatte. Die sogenannte Abkehrerklärung des Innenministeriums von den Entscheidungen der Vorgängerregierungen genüge "den Anforderungen des Willkürverbots nicht", hieß es zur Begründung des Beschlusses. (AZ: 2 BvR 319/26)

Auch wenn der Regierung ein weiter Entscheidungsspielraum über die Aufnahme von Ausländern eingeräumt werde, sei sie im Rechtsstaat "doch niemals 'völlig frei'", heißt es darin weiter. Der Rechtsstaat dürfe nicht außer Acht lassen, dass ihm eie Mensch als Rechtssubjekt mit individuellen Interessen gegenüberstehe. "Die Belange der betroffenen Person müssen dann bei der weiteren Ausübung des politischen Spielraums berücksichtigt werden", hieß es.

Frau hatte Zusage seit Dezember 2021

Im konkreten Fall ging es den Angaben zufolge um eine afghanische Frau mit zwei Kindern, der im Dezember 2021, also wenige Monate nach der Rückeroberung Afghanistans durch die Taliban, die Aufnahme in Deutschland zugesagt worden war. Sie sollten über die sogenannte Menschenrechtsliste aufgenommen werden. 2021 hatte die Regierung noch unter der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verschiedene Möglichkeiten geschaffen, um Afghaninnen und Afghanen aufzunehmen, die in der Zeit des internationalen Militäreinsatzes für die deutsche Truppe gearbeitet oder sich für Demokratie und Rechtsstaat eingesetzt haben.

Die nachfolgende Ampel-Regierung etablierte das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan. Die aktuelle Bundesregierung nahm sich vor, die Aufnahmen zu stoppen. Es folgte eine Reihe von Gerichtsverfahren, in denen sich zeigte, dass Zusagen über das Bundesaufnahmeprogramm auch für die jetzige Regierung verbindlich sind, solche über die Menschenrechtsliste nicht unbedingt. Im Dezember 2025 ließ Innenminister Dobrindt dann allen Personen, die über die Menschenrechtsliste eine Zusage hatten, mitteilen, dass "kein politisches Interesse" an ihrer Aufnahme bestehe. Rund 650 Menschen waren davon betroffen.

Diese pauschale Absage sieht dasVerfassungsgericht als nicht rechtmäßig an. Das Aufnahmeprogramm sei "für personenbezogene Einzelfallentscheidungen" geschaffen worden. Deswegen müssten die individuellen Belange im Einzelfall geprüft werden, hieß es zur Begründung.

Verpflichtung zur weiteren Unterstützung

Wie die Entscheidung im konkreten Fall der klagenden Afghanin zu beurteilen ist, muss nun erneut das zuständige Oberverwaltungsgericht klären. Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts wird es dann auch darum gehen, inwieweit Deutschland dazu verpflichtet ist, die Unterstützung für die Menschen fortzusetzen, die in Pakistan auf die Erfüllung der Aufnahmezusage hoffen und deswegen klagen.

 

Das Verfassungsgericht erklärte selbst, man werde davon auszugehen haben, dass die Bundesrepublik dazu verpflichtet ist. Die Bundesregierung müsse sich zudem gegenüber der pakistanischen Regierung weiter dafür einsetzen, "dass die Beschwerdeführenden nicht verhaftet und nicht nach Afghanistan abgeschoben werden".