Bestattung: Was ist in Rheinland-Pfalz möglich?

Eine Urne wird ins Wasser geleitet
epd-bild/Tim Wegner
Die Nachfrage nach Flussbestattungen in Rheinland-Pfalz steigt langsam.
Neues liberales Bestattungsrecht
Bestattung: Was ist in Rheinland-Pfalz möglich?
Der Friedhofszwang ist abgeschafft, Angehörige dürfen Totenasche zu Hause verwahren oder im Garten ausstreuen. Rheinland-Pfalz hat seit Ende 2025 das bundesweit liberalste Bestattungsgesetz. Wie werden die zahlreichen Neuerungen nachgefragt?

Monika Christ, evangelische Pfarrerin im Westerwald, konnte kürzlich eine ganz besondere Bestattung begleiten. Sie war dabei, als die Asche eines Verstorbenen im Garten der Tochter verstreut wurde. Die Familie hatte dafür eine Fläche vom Gras freigemacht. Anschließend schoben Enkel und Urenkel Erde auf die Stelle und pflanzten dort Primeln.

"Noch niemals habe ich diese Worte 'Erde zu Erde' so bewusst gesprochen", berichtet die Theologin. Möglich wurde die unkonventionelle Abschiedszeremonie infolge des neuen rheinland-pfälzischen Bestattungsrechts. 

Im vergangenen Herbst hatte der Mainzer Landtag nach kontroversen Debatten das bundesweit liberalste Bestattungsgesetz verabschiedet. Darin wurde der Friedhofszwang aufgehoben, Urnen dürfen zu Hause verwahrt werden. Bestatter dürfen die Totenasche auch in Rhein oder Mosel bestatten - wenn die Verstorbenen zu Lebzeiten dies ausdrücklich gewünscht haben.

Nachfrage offenbar noch überschaubar

Zwar müssen Bestatter den Verbleib von Totenasche in jedem Fall mit GPS-Daten dokumentieren, eine landesweite Statistik darüber, wie viele Verstorbene bislang eine der neuen Bestattungsformen wählten, existiert jedoch nicht. Die Nachfrage nach den neuen Bestattungsarten bleibt insgesamt offenbar noch überschaubar - aus ganz unterschiedlichen Gründen.

"In der älteren Generation stellen diese neuen Formen gar keine Option dar", sagt Sina Müller-Cunradi, Leiterin des Mainzer Bestattungsinstituts Grünewald Baum. Ihr Unternehmen hat seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes bereits eine Reihe besonderer Bestattungen begleitet, aber bislang seien die Verstorbenen dabei noch in keinem Fall älter als 60 gewesen.

Asche auf Privatgrundstück verstreuen

Auch die Nachfrage nach Flussbestattungen steigt noch langsam. Der Mainzer Unternehmer Sebastian Trüb berichtet, sein Schiff, die "Libelle", lege mittlerweile ein- bis zweimal pro Woche mit Trauergesellschaften ab. Manchen der Verstorbenen habe der Gedanke gefallen, in den ewigen Kreislauf der Natur einzugehen, wenn ihre Asche mit dem Fluss in Richtung Nordsee verschwindet. "Oft war aber auch ein Bezug zum Wasser da", sagt Trüb. So hat er bereits einen ehemaligen Binnenschiffer im Rhein bestattet.

Asche auf Privatgrundstück verstreuen - erlaubt, aber problematisch
Bis die Bestattungsfahrten auf dem Rhein starten konnten, mussten noch etliche Details geklärt werden - die für Bestattungen zulässigen Flussabschnitte, die Beschaffenheit der Urnen, der Ablauf einer Flussbestattung - das alles ist behördlich geregelt.

Es sollte "keine Berührungsängste" geben

Auch bei anderen "neuen" Bestattungsformen steckt der Teufel zuweilen im Detail: Problematisch ist es beispielsweise, den letzten Willen von Menschen zu erfüllen, die möchten, dass ihre Asche auf dem eigenen Grundstück verstreut wird. Das ist zwar zulässig, aber die Zustimmung aller Grundstückseigentümer muss dafür vorliegen - also eigentlich auch die der Erben, die womöglich noch gar nicht ermittelt sind.

Die Kirchen, die der Gesetzesnovelle zunächst äußerst kritisch gegenüberstanden, haben mittlerweile eigene Regeln dafür aufgestellt, neue Bestattungsformen zu begleiten. Die evangelische Kirche habe festgelegt, dass es "keine Berührungsängste" geben solle, sagt die Mainzer Pröpstin Henriette Crüwell. "Wir werben auch sehr offen darum, die Trauerfeiern in die Kirchen zu verlegen."

Dennoch bleiben manche Vorbehalte. Pfarrerin Monika Christ etwa appelliert an alle, die mit dem Gedanken spielen, ihre Asche Angehörigen zur Verwahrung zu überlassen, sich diesen Schritt genau zu überlegen. Dass die Urne mit den sterblichen Überresten eines lieben Menschen immer präsent sei, könne auch zum Problem werden: "Aus der Seelsorge wissen wir: Es ist gut, dass man von einem Grab auch wieder weggehen kann."

Die gewonnene Freiheit sei grundsätzlich zu begrüßen, findet Sina Müller-Cunradi, deren Bestattungsinstitut sich schon früher bemühte, auch ausgefallenere individuelle Wünsche zu erfüllen. Ihr gibt zu denken, dass bei individuellen Bestattungsformen oftmals kein allgemein zugänglicher Erinnerungsort für die Verstorbenen mehr bleibe. "Wir Menschen verschwinden so schnell", sagt sie. "Das finde ich schade."