Ein Gericht hat neulich bestätigt: Es war rechtens, dass Berliner Behörden Abdallah A. den deutschen Pass weggenommen haben. Er hat in den sozialen Medien 2025 zwei Bilder gepostet, in denen er Sympathien mit der Hamas zeigt. Dagegen hatte er bei seiner Einbürgerung erklärt: er bekenne sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des deutschen Grundgesetzes und zum Schutz jüdischen Lebens. Das Gericht meint also, mit einer Falschaussage habe er sich die deutsche Staatsangehörigkeit erschlichen, und die Einbürgerung wird rückgängig gemacht. Ein Zeitungskommentar schreibt: Das ist gut so, denn Jüdinnen und Juden in Deutschland leben immer wieder in Angst vor Übergriffen. Bloß mit ein paar Lichterketten lassen sich Juden in Deutschland nicht effektiv schützen. Hübsche Gesten reichen nicht: Das stimmt. Allerdings hat der Kommentator übersehen, dass Abdallah A. jetzt staatenlos ist.
Das Grundgesetz, mit dem sich die Eingebürgerten identifizieren sollen, erklärt: "Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf … nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird." Das Gericht beruft sich dagegen auf das Staatsangehörigkeitsgesetz. Darin heißt es: "Eine rechtswidrige Einbürgerung kann nur zurückgenommen werden", wenn die Staatsbürgerschaft vergeben wurde aufgrund von "arglistiger Täuschung … oder durch vorsätzlich unrichtige … Angaben". "Dieser Rücknahme steht in der Regel nicht entgegen, dass der Betroffene dadurch staatenlos wird."
Staatenlosigkeit ja oder nein? Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben, dürfen eigentlich nicht staatenlos gemacht werden – außer, sie hatten die deutsche Staatsangehörigkeit nicht wirklich, sondern nur aufgrund einer Täuschung. Es gibt zum Beipiel immer wieder einzelne Fälle, in denen Bewerber:innen eine Urkunde fälschen, die bescheinigt, sie hätten die erforderlichen Deutschkenntnisse, die sie tatsächlich nicht haben.
Alexander Maßmann wurde im Bereich evangelische Ethik und Dogmatik an der Universität Heidelberg promoviert. Seine Doktorarbeit wurde mit dem Lautenschlaeger Award for Theological Promise ausgezeichnet. Publikationen in den Bereichen theologische Ethik (zum Beispiel Bioethik) und Theologie und Naturwissenschaften, Lehre an den Universitäten Heidelberg und Cambridge (GB).
Ist der Fall Abdallah A. aber so klar? Eine unbegründete Ausbürgerung widerspräche ja dem Grundgesetz. Für diese juristische Frage interessiert sich auch die christliche Ethik. Ein intaktes Rechtswesen ist aus christlicher Sicht ungemein wichtig, weil Gott selbst das Recht der Menschen am Herzen liegt. Das Christentum kann nicht eine Religion des Hinterweltlertums sein, in der es bloß um eine abstrakte, rein geistliche Beziehung der Menschen zu Gott ginge. An der Kreuzigung Jesu wird deutlich, wie sehr Unrecht und Willkür Gott selbst entgegenstehen. Außerdem sollte auch der Schutz jüdischen Lebens ein christliches Anliegen sein, denn aus christlicher Sicht hat Gott sich dem jüdischen Volk zuerst verbunden. Dennoch halte ich die Ausbürgerung von Abdallah A. für Unrecht.
Geht es um die Meinungsfreiheit?
Soll man vielleicht die Bilder, die A. gepostet hat, als freie Meinungsäußerung behandeln, auch wenn man sie persönlich scheußlich findet? Der Jurist und Journalist Ronen Steinke argumentiert in bestimmten anderen Fällen, dass man sogar antisemitische oder rassistische Aussagen als freie Meinungsäußerung dulden sollte, nämlich wenn es unwahrscheinlich ist, dass sie überhaupt negative Folgen haben werden. Als Leute den Hamas-Terror direkt nach dem 7. Oktober 2023 bejubeln, war es richtig, das nicht zu dulden, so Steinke. Diese Verherrlichung des Terrors geschah in einer aufgeheizten Situation, und da konnte ein solches "Gutheißen" eines Verbrechens durchaus gewalttätige Konsequenzen haben. Aber angenommen, jemand spricht eine antisemitische Meinung aus, wenn nur wenige Leute zuhören und die Lage keineswegs so angespannt ist: Dann findet Steinke es wichtiger, mit der Meinungsfreiheit ein kostbares demokratisches Gut zu schützen, als Ausschreitungen vorzubeugen, die ohnehin nicht stattfinden werden. Und der Verdacht, Steinke würde das Antisemitismusproblem in Deutschland auf die leichte Schulter nehmen, wäre unbegründet.
Als Abdallah A. 2025 seine Posts absetzte, gab es zwar Demonstrationen mit antisemitischen Parolen in Berlin. Aber man muss auch bedenken, dass der Passentzug sehr schwerwiegend ist. In dem einen Post von A. waren zwei vermummte, uniformierte Palästinenser mit Flagge zu sehen, seitlich von hinten am Strand, aber keine Waffen. Ein negativer Slogan gegen Israel stand dort nicht ausdrücklich. A. hat die Vermummten zwar als "Hero(e)s of Palestine" bezeichnet. Das verurteile ich, aber das konkrete Aufstachelungspotential dieses Bildes finde ich in der konkreten Situation höchstens mittel. Dieser Post war 24 Stunden sichtbar, und eigenartigerweise hat niemand berichtet, wie viele Follower A. überhaupt hatte. Aber: Ist die Angelegenheit wirklich eine Frage der Meinungsfreiheit?
Tausche Meinungsfreiheit gegen Pass
Tatsächlich geht es in der Angelegnheit Abdallah A. nicht um die Meinungsfreiheit. Im vollen, radikalen Sinn gilt die Meinungsfreiheit gar nicht für diejenigen, die in Deutschland eingebürgert werden. Das entscheidende Gesetz im Fall A. sagt nämlich: Die Antragsteller müssen sich bekennen zu der "freiheitlich-demokratischen Grundordnung" des Grundgesetzes. Außerdem müssen sie sich laut Gesetz "zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen" bekennen, "insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges." Tun sie das nicht, werden sie nicht eingebürgert. Antisemiten, die sich einbürgern lassen, tauschen ihren Antisemitismus gegen den deutschen Pass ein, und in diesem bestimmten Bereich geben sie ihr Recht auf Meinungsfreiheit auf.
Stellt sich heraus, dass eine eingebürgerte Person tatsächlich ein in der Wolle gefärbter Antisemit ist, dann wurde der deutsche Pass nur irrtümlich ausgestellt. Ich finde, dieses Gesetz selbst lässt sich immerhin verteidigen: Wir brauchen in Deutschland nicht noch mehr Antisemiten, als wir unter den "Biodeutschen" ohnehin schon haben.
Im Zweifel für den Angeklagten
Und trotzdem finde ich es problematisch, Abdallah A. den Pass wegzunehmen. Die Bilder, die Abdallah A. gepostet hat, legen natürlich nahe, dass er antisemitische Ansichten hegt. Zuerst aber: Was wissen wir von ihm? Er wurde im Libanon geboren, seine Eltern sind Palästinenser, er ist staatenlos und lebt seit über 30 Jahren in Deutschland, seit er ein Baby war. Einmal postet er 2025 ein Bild mit einem Herzen für einen Mann, der Mitbegründer der Hamas ist (hat A. das gewusst?). Ein zweites Mal – direkt nach Erhalt seines deutschen Passes 2025 – nennt er mutmaßliche Hamas-Kämpfer "Hero(e)s of Palestine". Bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft erklärt er ordnungsgemäß, den Schutz jüdischen Lebens mitzutragen und Angriffskriege abzulehnen. Mit den Hamas-Posts konfrontiert, beteuert er, dass er sich einerseits sehr mit dem palästinensischen Volk identifiziert, andererseits aber Gewalt ablehnt.
Mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz wollen wir die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen. Zu der gehört es, dass wir Menschen nur dann für schuldig erklären, wenn die Schuld klar erwiesen ist: Im Zweifel für den Angeklagten. Gelingt es also, Zweifel an der Schuld von Abdullah A. restlos auszuräumen? Wer mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen will, wird in diese kritische Frage einstimmen. Um es vorwegzunehmen: Ich werde gleich Zweifel an seiner Schuld säen, aber die Hamas-Bilder, die er gepostet hat, sind mir trotzdem zuwider.
Schuld würde in diesem Falle darin bestehen, dass A. eine antisemitische Überzeugung hat. Es geht um den Hamas-Angriff und den Gazakrieg, der etwa zwei Jahre angedauert hat. Wir fragen nach einer Überzeugung, die zweifellos feststeht und lang andauert. Ganz im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung frage ich: Könnte es sein, dass A. nicht Antisemit ist, also nicht eine gefestigte anti-jüdische Einstellung hat?
Rückblick
Betrachtet man es lässig und aus dem Lehnstuhl, dann widerspricht das Posten von Hamas-Bildern schlicht und einfach dem Ziel, jüdisches Leben zu schützen, und dann scheint die Sache erledigt. Aber versetzen wir uns noch einmal in die Zeit des Gazakrieges zurück – nicht, um irgend etwas zu entschuldigen, sondern um besser zu verstehen, was für einen Fehler A. genau begangen hat.
Diese Zeit war aufwühlend und hat viele Menschen umgetrieben. Im Oktober 2023 begeht die Hamas einen grausamen, erschreckenden Terrorangriff, bei dem sie etwa 1200 Israelis ermordet, überwiegend Zivilisten. Im Laufe von etwa zwei Jahren zerstört Israel weite Teile der Heimat von A.s Eltern. Die Hamas kämpft "schmutzig," doch es verdichten sich auch Hinweise, Israel begehe Kriegsverbrechen. Anfang 2026 bestätigt die israelische Armee, entgegen ihren vorherigen, hartnäckigen Dementis, dass sie über 70.000 Palästinenser im Gazastreifen getötet hat – laut israelischen Angaben zu knapp zwei Dritteln Zivilisten. Während des Krieges unterstützt die deutsche Regierung dennoch Israel, im großen und ganzen.
Auch wenn man das Verhalten Israels kritisiert, wird dadurch eine Parteinahme für die Hamas nicht richtig. Doch die aufwühlenden Umstände machen psychologisch verständlich, was möglicherweise vor sich geht, wenn sich jemand zwei Mal positiv zur Hamas äußert. In einer so aufgeheizten Lage ist es für einen staatenlosen Palästinenser verführerisch, ein provokantes Sharepic in den sozialen Medien rauszuhauen. Man kann das Verhalten von Abdullah A. in einer Extremsituation als verworren betrachten: umhergetrieben und konfus und nicht unbedingt extremistisch.
Ausblick
Die Frage ist nicht: Sind die Posts richtig oder falsch. Die Frage lautet: Räumen die Bilder den letzten Zweifel aus, dass die Hamas-Sympathien eine gefestigte Überzeugung von Abdullah A. sind? Können wir die bloße Möglichkeit ausschließen, dass die Posts zweimal punktuelle, konfuse Episode waren, die nicht den längerfristigen Ansichten von Abdullah A. entsprechen? Die Frage lautet noch nicht einmal: Waren die Posts tatsächlich Episode? Vielmehr lautet die Frage: Könnte es so sein? Solange die Möglichkeit besteht, dann muss gelten: Im Zweifel für den Angeklagten.
Wer hier kategorisch erklären möchte, dass zwei Hamas-Bilder ausreichen, einen dauerhaften Charakterzug zu dokumentieren, möchte mir bitte auch erklären, wie es sich anfühlt, als Staatenloser zu leben und mitanzusehen, wie die Heimat der Eltern zerstört wird und 70.000 Menschen des eigenen Volkes umkommen, zum Großteil Zivilisten.
Ich relativiere nicht das Posten von Pro-Hamas-Bildern. Aber angesichts der extremen Umstände des Gazakrieges reichen zwei falsche Bilder nicht aus, um mit Zuversicht zu erklären: Abdullah A. hat die Behörden belogen und man muss ihm den Pass wegnehmen. Wenn es darum geht, jemandem die deutsche Staatsangehörigkeit wegzunehmen, brauchen wir Gewissheit und nicht zwei Momentaufnahmen unter besonders aufwühlenden Umständen.
Diese Einsicht wird in Deutschland noch an Bedeutung gewinnen: In der AfD ist die Rede von "Remigration", da wird ihr jeder Vorwand recht sein, um Juden gegen Muslime auszuspielen und Eingebürgerten den Pass wegzunehmen. Deutschland muss jüdische Mitbürger:innen besser schützen, aber ein Gerichtsverfahren wie das um Abdallah A. richtet mehr Schaden an, als es Gutes bewirkt.




