Das Parlament der größten protestantischen Landeskirche in Deutschland formuliert die dringende Bitte an die niedersächsische Landesregierung, "im Bundesrat den Antrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD zu stellen und hierfür die notwendigen Mehrheiten zu gewinnen".
Das das Parlament der hannoverschen Landeskirche nach einem Thementag "Demokratie stärken" zum Abschluss der dreitägigen Frühjahrssynode am Samstag in Hannover beschlossen. Da die Landeskirche formal nicht allein an die Landesregierung appellieren kann, sondern nur im Verbund der fünf niedersächsischen Kirchen, wurde die "Stimme aus Hannover" an die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen weitergeleitet.
Zur Konföderation gehören die lutherischen Landeskirchen von Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe sowie die Evangelisch-reformierte Kirche mit Sitz in Leer. Mit ihrem Votum folgten die Synodalen der Einschätzung des Chefjuristen des Landeskirchenamtes in Hannover, Christoph Goos. Der Kirchenjurist und Verfassungsrechtler hatte bei dem Thementag für ein AfD-Verbotsverfahren plädiert, da die Partei verfassungswidrig sei.
Angesichts fortschreitender rechtspopulistischer Tendenzen in der Gesellschaft stellte sich die Synode zudem hinter eine Erklärung der Bischöfe und leitenden kirchlichen Repräsentanten in Niedersachsen und Bremen zu Menschenwürde und Demokratie.
Landessynode beschließt Präventionsgesetz
Zum Schutz vor sexualisierter Gewalt wurde auch ein Präventionsgesetz für die größte evangelische Landeskirche in Deutschland beschlossen. Das Kirchengesetz tritt am 1. Juli in Kraft und ermächtigt das Landeskirchenamt, konkrete Schritte zum Beispiel zur Prävention, zum Eingreifen und zur Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt festzulegen.
Die Grundsätze aus dem Jahr 2021 sind aktuell die juristische Grundlage zum Thema für die Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen der hannoverschen Landeskirche. Zudem sind viele Fragen auch in anderen Gesetzen geregelt. So hat sich die Landeskirche 2025 ein neues Ehrenamtsgesetz gegeben, das Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt für alle ehrenamtlich Tätigen vorschreibt.
EKD-Richtlinie setzt Mindestanforderungen
Das neue Gesetz nimmt Bezug auf die Gewaltschutzrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Diese setzt organisatorische Mindestanforderungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Sie verpflichtet unter anderem dazu, Prävention und Intervention sicherzustellen. Als Folge der ForuM-Studie zum Missbrauch in der evangelischen Kirche wird die Richtlinie aktuell und bis voraussichtlich 2028 noch einmal überarbeitet. Das neue Gesetz der Landeskirche sei daran anschlussfähig und könne die Richtlinie aufnehmen oder darauf Bezug nehmen, sagt Chefjurist Goos.
In der ForuM-Studie hatte ein unabhängiges Forscherteam im Januar 2024 der EKD und ihrer Diakonie großen Nachholbedarf bei der Aufarbeitung und Prävention attestiert. Die Studie zeigte, dass das Ausmaß von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche größer war als bis dahin angenommen.
Der hannoverschen Landeskirche sind rund 1.200 Gemeinden zwischen dem Landkreis Göttingen und der Nordsee angegliedert. Ihr Gebiet umfasst drei Viertel Niedersachsens.




