EKD lehnt Vorschlag zu Widerrufsrecht ab

Kühlbox für eine Organspende
Sebastian Gollnow/dpa
Soll die Organspende neu geregelt werden? Diese Frage beschäftigt Politik und Kirche.
Debatte um Organspenden
EKD lehnt Vorschlag zu Widerrufsrecht ab
Abgeordnete des Bundestags haben einen Antrag zur Widerspruchsregelung bei Organspenden vorgelegt. Das alte Prinzip soll umgekehrt werden: Jeder wird potentiell zum Spender, außer er widerspricht. Kirchenvertreter sehen den Vorstoß kritisch.

Eine Gruppe von Abgeordneten fast aller im Bundestag vertretenen Fraktionen macht einen neuen Vorstoß zur Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende. Die Gruppe um Gitta Connemann (CDU), Sabine Dittmar (SPD) und Armin Grau (Grüne) präsentierte in Berlin einen entsprechenden Parlamentsantrag. Ihr Ziel ist eine Erhöhung der Organspendezahlen. Es sei eine "echte, reale Chance, Leben zu retten", sagte Dittmar.

Die Gruppe, der auch Abgeordnete der CSU und Linken angehören, wollte bereits in der vergangenen Wahlperiode eine Änderung des Transplantationsgesetzes erzielen. Es kam aber zu keinen konkreten Beratungen mehr. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation begrüßte den Vorstoß für die Widerspruchsregelung.

Nicht nur im Parlament führt das Thema allerdings zu heißen Diskussionen: Die großen Kirchen sehen eine Umkehrung des bisherigen Prinzips kritisch. "Nächstenliebe ist freiwillig", sagte die Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Anne Gidion, dem epd. Sie verliere ihren Charakter, "wenn sie ungefragt vorausgesetzt wird".

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz spreche sich dafür aus, an der bestehenden Einwilligungsregelung festzuhalten und diese gezielt weiterzuentwickeln, teilte ihr Sprecher Matthias Kopp mit. Auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, lehnt eine Neuregelung ab. "Denn wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu", sagte er dem epd.

Im Parlament gibt es ebenfalls Widerstand gegen die Widerspruchsregelung. Schon am 06. Mai veröffentlichte eine andere fraktionsübergreifende Gruppe einen Antrag. Sie will an der jetzigen Regelung festhalten, die Hürden für die Dokumentation des Spendewillens aber senken. In der Widerspruchsregelung sehen diese Abgeordneten einen Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht.

Regelung für Volljährige und Einwilligungsfähige

In Deutschland dürfen nach dem Tod einer Person Organe nur dann zum Zweck einer Spende entnommen werden, wenn sie selbst oder ihre nächsten Angehörigen zustimmen. Bei der Widerspruchsregelung würde gelten, dass Organe entnommen werden dürfen, außer es liegt ein Widerspruch vor.
Laut dem Antrag würde das für volljährige und einwilligungsfähige Menschen gelten.

Bei Minderjährigen entscheiden die Angehörigen. Bei nicht einwilligungsfähigen Menschen sollen keine Organe entnommen werden, wenn sie zu einem früheren Zeitpunkt, zu dem sie einwilligungsfähig waren, keine anderslautende Erklärung abgegeben haben. In jedem Fall soll es aber ein Gespräch mit den Angehörigen geben, etwa für den Fall, dass eine früher abgegebene Zustimmung in jüngster Zeit revidiert wurde.

Debatte noch vor Sommerpause im Bundestag

Noch vor der Sommerpause soll es laut Dittmar eine Orientierungsdebatte zur Organspende im Bundestag geben. Eine Abstimmung wünscht sich die Gruppe bis Jahresende, um genügend Zeit für die Vorbereitungen einer neuen Regelung zu haben. Inkrafttreten würde sie nach ihren Vorstellungen im Jahr 2030. Der Bundestag hatte zuletzt 2020 entschieden, an der Zustimmungsregelung festzuhalten, gleichzeitig aber breiter über Organspende zu informieren.

Umfragen zeigen, dass die Spendebereitschaft der Menschen in Deutschland sehr hoch ist, viele ihre Zustimmung aber nicht dokumentieren. Im Online-Organspenderegister etwa haben nur rund 550.000 Bundesbürger ihren Willen dokumentiert. Die Zahl der Organspender ist im internationalen Vergleich niedrig und reicht bei Weitem nicht aus, den Bedarf zu decken.

Grünes Licht für neue Regelung bei Nierenspenden

Unterdessen hat der Bundesrat eine Reform gebilligt, die Spenden einer Niere zu Lebzeiten vereinfacht. Bisher ist das Transplantieren von Organen lebender Spender nur erlaubt, wenn zum Empfänger oder zur Empfängerin eine enge Beziehung besteht. Künftig sind bei Nieren sogenannte Überkreuzspenden möglich.

Hier geht es um zwei Menschen mit einer engen persönlichen Beziehung, bei denen eine Person eine Niere braucht und die andere zur Spende bereit wäre, was aber aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. In solchen Fällen sollen die spendewilligen Partner dem spendebedürftigen Partner eines anderen Paares ihr Organ zur Verfügung stellen können.

Außerdem wird die "nicht gerichtete anonyme Nierenspende" erlaubt. Dabei kann jemand auch ganz ohne Verbindung zu einer Person mit Organspendebedarf eine Niere zur Verfügung stellen, ohne zu wissen, wer sie bekommt. Die neuen Spendemöglichkeiten sollen in rund drei Jahren in Kraft treten, damit vorher die nötigen organisatorischen Grundlagen geschaffen werden können.