Erstmals Rederecht für Missbrauchsbetroffene

Betroffene Kerstin Krebs
Shireen Broszies/dpa
Die Betroffenen konnten vor der Synode einzeln und auf Wunsch mit einer Begleitperson sprechen. Kerstin Krebs wertete das als Versuch der Isolation.
Hannoversche Landessynode
Erstmals Rederecht für Missbrauchsbetroffene
Erstmals haben am Dienstag Betroffene sexualisierter Gewalt vor dem hannoverschen Kirchenparlament gesprochen. Kritik erhoben einige von ihnen unter anderem am Ausschluss der Öffentlichkeit und von Betroffenen aus Diakonie-Einrichtungen.

13 von ihnen hatten nach Angaben der Landeskirche Redebeiträge vor dem Gremium angemeldet, neun von ihnen wollten persönlich vor der Synode sprechen. Einige Betroffene hatten bereits im Vorfeld kritisiert, dass die Anhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand und die Möglichkeit der öffentlichen Rede gefordert.

Die Betroffene Kerstin Krebs sagte im Anschluss ihres zehnminütigen Vortrags dem Evangelischen Pressedienst (epd), sie halte an der Kritik an den Rahmenbedingungen fest. "Die waren nicht traumasensibel und schlecht."

Die Betroffenen konnten vor der Synode einzeln und auf Wunsch mit einer Begleitperson sprechen. Krebs wertete das als Versuch der Isolation. Zugleich habe sie sich "in Teilen wahrgenommen" gefühlt, erläuterte sie. Die Frage sei jetzt, ob und in welcher Form die Synode auch künftig an dem Rederecht für Betroffene festhalte.

Keine Betroffenen aus diakonischen Einrichtungen

Die Initiative "Vertuschung beenden" betonte, dem Wunsch einzelner Betroffener nach Anonymität hätte die Synode nachkommen können, ohne den Wunsch anderer nach Öffentlichkeit zu missachten. So hätte ein Livestream eine Unterbrechung bei anonymen Beiträgen ermöglicht. Betroffene aus Einrichtungen der Diakonie, etwa Kinderheimen, zeigten sich enttäuscht, kein Rederecht vor der Synode erhalten zu haben.

Das Präsidium der Landessynode hatte dazu erklärt, in einem Vorgespräch mit Betroffenen habe sich gezeigt "dass der eine Weg, der für alle betroffenen Personen gleichermaßen passt, nicht existiert". Deshalb sei ein Setting erarbeitet worden, das eine geschützte Atmosphäre biete und es Betroffenen erlaube, den Sitzungssaal ohne Kontakt zu den Medien zu betreten. Auch eine Begleitperson sei erlaubt.

Mit Blick auf Betroffene aus Diakonie-Einrichtungen hieß es, die Synode habe für die organisatorisch und rechtlich von der Landeskirche unabhängige Diakonie keine Entscheidungsbefugnisse und wolle Betroffenen nicht sagen müssen, "für diese nicht zuständig zu sein".