Wie viele Syrerinnen und Syrer leben in Deutschland?
Ende 2024 lebten nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 975.000 syrische Staatsangehörige in Deutschland, davon rund 585.000 Männer und Jungen sowie 390.000 Frauen und Mädchen. 713.000 Syrerinnen und Syrer waren als Flüchtlinge anerkannt, die meisten hatten einen befristeten Schutzstatus.
Im Durchschnitt lebten syrische Flüchtlinge zu diesem Zeitpunkt schon seit sechs Jahren in Deutschland. Die Menschen, die keinen Flüchtlingsstatus haben, haben in der überwiegenden Mehrheit eine Aufenthaltserlaubnis, um hier zu arbeiten oder zu studieren.
Kann Deutschland einfach alle zurückschicken?
Nein, nur ein sehr kleiner Teil der Menschen könnte aktuell abgeschoben werden. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sind aktuell 10.700 Syrerinnen und Syrer ausreisepflichtig, das heißt ohne gültigen Aufenthaltsstatus in Deutschland. Von ihnen haben fast 9.800 aber einen Duldungsstatus, der verliehen wird, wenn eine Abschiebung wegen fehlender Papiere, besonderer Härten oder gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Vollziehbar ausreisepflichtig sind demnach aktuell nur 920 Syrerinnen und Syrer.
Wer entscheidet, wer gehen muss?
Über Asylanträge und eine Verlängerung des Schutzstatus' entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Nach dem Sturz des syrischen Machthabers Baschar al-Assad im Dezember 2024 hatte es Entscheidungen über Asylanträge von Syrerinnen und Syrern zunächst ausgesetzt. Ein Asylantrag kann dann 21 Monate liegen gelassen werden. Seit Ende September werden Verfahren nach Auskunft der Behörde aber wieder bearbeitet, zumindest die von "jungen, arbeitsfähigen, alleinreisenden jungen Männern" sowie Widerrufsverfahren bei Heimreisen Schutzberechtigter.
Was bedeuten diese Widerrufsverfahren?
Die Ampel-Regierung hatte nach der Messerattacke von Solingen 2024 das Asylrecht verschärft. Eingeführt wurde eine Regelung, wonach Flüchtlinge ihren Schutzstatus verlieren können, wenn sie in die Heimat reisen. Für Syrerinnen und Syrer ist es damit aktuell nicht möglich, in die Heimat zu reisen, um sich ein Bild von der Lage zu machen. Nach dem Machtwechsel in Syrien stellte die Ampel-Regierung die Regelung selbst wieder infrage, um Erkundungsreisen möglich zu machen. Durch den vorzeitigen Regierungswechsel kam es aber nicht mehr zu einer Abschaffung. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will an der Regelung festhalten.
Wie viele Menschen sind bislang trotzdem nach Syrien zurückgekehrt?
Es lässt sich nicht genau sagen, wie viele Menschen seit dem Machtwechsel in Syrien aus freien Stücken zurück in ihr Heimatland gegangen sind. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfasst nur die Zahl derjenigen, die durch finanzielle Unterstützung über ein entsprechendes Bund-Länder-Programm ausgereist sind. Bis Ende Oktober haben 2.869 Menschen aus Syrien dieses Unterstützungsangebot angenommen. Erzwungene Rückführungen gibt es bislang nicht.
Wie gut sind Syrer in Deutschland integriert?
Bei syrischen Flüchtlingen gibt es zumindest für einen beträchtlichen Teil Hinweise für eine gute Integration. Unter den Ausländern, die in den vergangenen Jahren eingebürgert wurden, waren Syrerinnen und Syrer die größte Gruppe. Zwischen 2016 und 2024 haben nach Berechnungen des Mediendienstes Integration rund 244.000 Menschen aus Syrien den deutschen Pass erhalten, konnten also nachweisen, gut Deutsch zu sprechen und von ihrer Arbeit leben zu können.
Auf dem Arbeitsmarkt spielen sie inzwischen eine wichtige Rolle. Laut einer Ende 2024 veröffentlichten Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung waren zum damaligen Zeitpunkt rund 287.000 Syrerinnen und Syrer in Arbeit, 62 Prozent davon in systemrelevanten Berufen und viele demnach in Jobs, für die dringend Arbeitskräfte gesucht werden.
Düsseldorfer Gericht: Syrer dürfen abgeschoben werden
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Eilanträge von zwei Syrern gegen ihre Abschiebung in ihr Heimatland abgelehnt. Rückkehrern nach Syrien drohten dort keine relevanten Gefahren mehr, teilte das Gericht am Mittwoch in Düsseldorf mit (AZ: 17 L 3613/25.A und 17 L 3620/25.A).
In den Heimatregionen der beiden Männer, den Provinzen Damaskus und Latakia, sei das Ausmaß willkürlicher Gewalt nicht derart hoch, dass sie allein aufgrund ihrer Anwesenheit dort einer ernsthaften individuellen Bedrohung ihres Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit ausgesetzt wären.
Ebenso wenig drohe Syrern bei Rückkehr nach Syrien eine Verelendung, hieß es in den Beschlüssen des Gerichts. Es sei keine allgemeine Notlage erkennbar. Rückkehrer könnten zudem Hilfeleistungen in Anspruch nehmen.
Abschiebungsschutz könne deshalb nur noch in Ausnahmefällen gewährt werden. Die beiden Syrer hatten nach Angaben des Gerichts zuvor bereits in Österreich erfolglos versucht, Flüchtlingsschutz zu erlangen. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
Quelle: Meldung der epd vom Mittwoch, 05.11.2025 15:25



