Claus mahnt: Missbrauchsfonds muss fortbestehen

Bundesbeauftragte Kerstin Claus
epd-bild/Hans Scherhaufer
Seit Monaten steht der Fonds Sexueller Missbrauch auf der Kippe: Kerstin Claus, Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, fordert nun Klarheit und eine gesetzliche Absicherung des Entschädigungsfonds.
Bundesbeauftragte legt Gutachten vor
Claus mahnt: Missbrauchsfonds muss fortbestehen
Im Gezerre um den Fonds Sexueller Missbrauch erhöht die Bundesbeauftragte Kerstin Claus den Druck auf die Politik. Sie legte am Mittwoch ein Rechtsgutachten vor, demzufolge der Fonds fortgeführt werden kann. Nun müsse ein Gesetz folgen, verlangte Claus.

Seit Monaten steht der Fonds Sexueller Missbrauch auf der Kippe - nun meldet sich die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus mit einem Lösungsvorschlag zu Wort. Claus veröffentlichte am Mittwoch ein von ihr beauftragtes Rechtsgutachten, demzufolge eine Fortführung des Fonds grundsätzlich möglich ist. Nun müssten "die finanziellen Mittel garantiert und ein Gesetz auf den Weg gebracht werden", forderte die unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.

Über den 2013 gegründeten Fonds können Betroffene von sexueller Gewalt Hilfen bekommen, die über das reguläre Sozialsystem kaum oder nur auf kompliziertem Wege möglich sind. Im März wurde bekannt, dass diese Unterstützung auslaufen soll. Hintergrund ist Kritik des Bundesrechnungshofs an dem Fonds, aus dem Hilfen oftmals ohne klare zeitliche Vorgaben ausgezahlt werden. Zudem können wegen eines erhöhten Antragsaufkommens nur noch bis zum 19. März dieses Jahres eingegangene Erstanträge bewilligt werden.

In dem am Mittwoch veröffentlichten Rechtsgutachten wird empfohlen, den Fonds gesetzlich zu verankern. "Durch gesetzlich definierte Voraussetzungen, Leistungen und Verfahrensvorgaben ist dies nicht nur transparent geregelt, sondern das Einhalten dieser Vorgaben gerichtlich überprüfbar", heißt es in der Expertise. Es erscheine sinnvoll, "einen Anspruch der Betroffenen von sexualisierter Gewalt im familiären Kontext auf Hilfeleistungen in Höhe von 10.000 Euro zu verankern".

Hingegen sei eine Fortführung ohne gesetzliche Grundlage "eine unstetige und unsichere Lösung", heißt es weiter. Den Beanstandungen des Bundesrechnungshofs sei Rechnung zu tragen. Bis zum Start der neuen Lösung sei es "anzuraten, zeitnah eine Übergangslösung zu finden". Das Gutachten wurde von dem Juristen und langjährigen Professor an der Berliner Humboldt-Universität, Ulrich Battis, und der Rechtsanwältin und SPD-Politikerin Franziska Drohsel erstellt.

Claus betonte, der Fonds sei für viele Betroffene "die einzige Option auf unbürokratische und niedrigschwellige Hilfe". Die Mittel müssten deshalb "dauerhaft gesichert und der Fonds muss perspektivisch endlich gesetzlich verankert werden". Der Betroffenenrat bei der unabhängigen Beauftragten forderte ebenfalls eine gesetzliche Verankerung "und bis dahin zeitnahe Übergangslösungen".

Die Vorsitzende der unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, Julia Gebrande, berichtete, in den vergangenen Monaten hätten viele Betroffene dem Gremium geschildert, "wie erschütternd der Antragsstopp für den Fonds Sexueller Missbrauch für sie war". Körperliche oder psychische Folgen des Missbrauchs machten es für viele unmöglich, komplizierte und bürokratische Antragsverfahren für andere Hilfeleistungen zu bewältigen, gab Gebrande zu bedenken. "Der Fonds war für sie deshalb sehr bedeutsam und ein Zeichen der Anerkennung durch den Staat, der sie nicht ausreichend schützen konnte."

In der "Frankfurter Rundschau" (Mittwoch) nahm Claus Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) in die Pflicht. Prien habe selbst gesagt, dass ein Nachfolgemodell für den Fonds eine gesetzliche Grundlage brauche. "Hier steht sie in der Verantwortung, diese zügig auf den Weg zu bringen", mahnte Claus. Bei der Aufstellung des Etatentwurfs für 2026 sei es Prien nicht gelungen, die erforderlichen Mittel zu verankern. Deswegen müsse jetzt das Parlament nachbessern.