Disziplinarverfahren gegen Quedlinburger Pfarrer

Portait eines Mannes vor schwarzen Hintergrund
Sebastian Willnow/dpa
Durch öffentliche Auftritte mit bekannten Rechsextremen verstoße Pfarrer Martin Michaelis gegen seine Pflichten, sagt die mitteldeutsche Landeskirche.
Wegen AfD-Kandidatur
Disziplinarverfahren gegen Quedlinburger Pfarrer
Die mitteldeutsche Landeskirche geht weiter gegen ihren Pfarrer Martin Michaelis vor. Das öffentliche Auftreten von Michaelis, der als Parteiloser für die AfD kandidiert, verstoße gegen das christliche Menschenbild und seine Treue- und Loyalitätspflicht.

Das Kollegium des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) hat ein Disziplinarverfahren gegen Pfarrer Martin Michaelis eingeleitet. Das geht aus einer Pressemeldung der EKM von 9.4. hervor. Mit der Eröffnung des Verfahrens wird ihm die öffentliche Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung (Taufe, Abendmahl) für die Dauer des Disziplinarverfahrens untersagt.

Als Begründung für diese Entscheidung hieß es: "Ordinierte Pfarrerinnen und Pfarrer haben sich nicht nur in ihrer Amts-, sondern auch in ihrer Lebensführung so zu verhalten, dass die glaubwürdige Ausübung des Amtes nicht beeinträchtigt wird. Es handelt sich dabei um die Pflicht, alles zu unterlassen, was die Glaubwürdigkeit des persönlichen Zeugnisses und der Verkündigung der Kirche beschädigt. Wenn sie sich politisch betätigen, müssen sie erkennen lassen, dass das anvertraute Amt sie an alle Gemeindeglieder weist und mit der ganzen Kirche verbindet. Sie haben die Grenzen zu beachten, die sich hieraus für Art und Maß ihres politischen Handelns ergeben." 

Als Pfarrer sei Michaelis verpflichtet, gegen rechtsextremistische Positionen Stellung zu beziehen. Mit der Kandidatur für die AfD, deren Landesverbände in Sachsen-Anhalt und Thüringen vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft werden, unterstütze Pfarrer Michaelis mutmaßlich die Programmatik der AfD, heißt es weiter. "Er setzt den Anschein, als sei rechtsextremes Gedankengut, das sich gegen die Menschenwürde, gegen das Demokratie- und gegen das Rechtsstaatsprinzip richtet, vereinbar mit christlicher Theologie und Haltung. Der Anschein der Pflichtverletzung wird durch das öffentliche Auftreten von Pfarrer Michaelis zusammen mit bekannten Mitgliedern der rechtsextremen und neonazistischen Szene verstärkt."

Dabei sei es unerheblich, ob er als Mitglied oder Parteiloser für die AfD kandidiert. Sein öffentliches Auftreten stehe nach den jüngsten Verlautbarungen des Landeskirchenrates der EKM und der Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands mutmaßlich im Widerspruch zum christlichen Menschenbild, das jeden Menschen als Geschöpf und Ebenbild Gottes sieht. Insoweit komme auch ein Verstoß von Pfarrer Michaelis gegen die ihm obliegende Treue- und Loyalitätspflicht gegenüber seiner Landeskirche in Betracht. 

Der in Quedlinburg wohnende Pfarrer kandidiert als Parteiloser auf der Liste der AfD für die Stadtratswahl am 9. Juni 2024. Der Kirchenkreis Egeln hatte ihm bereits am 15. März 2024 die Beauftragung für den Pfarrbereich Gatersleben entzogen.