BGH bestätigt lebenslange Haft für IS-Kämpfer

Jesidisches Kind sitzt auf dem Boden und isst
© epd/Charlotte Morgenthal
Dieses jesidische Kind konnte 2015 vor dem Terror der IS-Milizen in den Nordirak fliehen. Andere Jesiden, Kinder und Frauen wurden von IS-Kämpfern versklavt und verkauft. Der IS-Kämpfer wurde für die Misshandlungen eines fünfjährigen Kindes mit Todesfolge in Deutschland mit einer langen Haftstrafe belegt. Das Urteil bestätigte nun der BGH. (Archivbild von 2015)
Jesidisches Kind zu Tode gequält
BGH bestätigt lebenslange Haft für IS-Kämpfer
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die lebenslange Haftstrafe eines IS-Kämpfers wegen Völkermordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch schwere Misshandlung zweier Jesidinnen weitgehend bestätigt. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main habe dem heute 30-jährigen Taha Al-J. zu Recht vorgeworfen, dass dieser die religiöse Gruppe der Jesiden zerstören wollte und ein als Sklavin gehaltenes fünfjähriges Mädchen so misshandelte, dass es starb, entschieden die Karlsruher Richter.

Nach den Feststellungen des OLG hatte Taha Al-J. sich dem "Islamischen Staat" (IS) angeschlossen. Seit März 2015 leitete er im syrischen Rakka ein IS-Büro. Im Juni hatte er die aus Niedersachsen stammende IS-Anhängerin Jennifer W. geheiratet und die als Sklavin verschleppte Jesidin Nora B. und ihre fünfjährige Tochter gekauft. Die Jesidinnen waren ein Jahr zuvor in der irakischen Sindschar-Region ebenso wie Tausende andere ihrer Volksgruppe gefangen genommen worden.

Taha Al J. verbot der jesidischen Mutter und ihrer Tochter das Anwesen in Rakka zu verlassen, gab ihnen zu wenig zum Essen, zwang sie zu islamischen Gebetsriten und misshandelte sie täglich. Dem OLG zufolge wollte er das Jesidentum und dessen Angehörige vernichten.

So fesselte er im August oder September 2015 das fünfjährige Mädchen in der Mittagszeit bei Temperaturen zwischen 38 und 51 Grad Celsius ohne Wasser und Nahrung mit den Händen in Kopfhöhe an ein Außengitter. So habe er das Mädchen wegen des Urinierens auf einer Matratze bestrafen wollen. Das Mädchen erlitt einen Hitzschlag und starb.

Das OLG verurteilte den im Oktober 2019 nach Deutschland geflohenen Angeklagten daraufhin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Die Urteilsfeststellungen des Völkermordes in Tateinheit mit den Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung, Folter, Freiheitsentziehungen und der Zufügung schwerer körperlicher und seelischer Schäden gegenüber den zwei Jesidinnen weisen keine Rechtsfehler auf, wie der BGH befand. Lediglich die Verurteilung wegen Beihilfe zu dem Kriegsverbrechen sei nicht ausreichend begründet worden. Die lebenslange Haftstrafe habe dennoch Bestand.
Am 26. Januar will der BGH auch über die Verurteilung der mitangeklagten Ehefrau zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe prüfen. Das OLG hatte sie unter anderem wegen Völkermordes und Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge für schuldig befunden.

Am 3. August 2014 hatte der IS Dörfer der Jesiden im Irak überfallen, Tausende Männer getötet und Frauen und Kinder verschleppt, unter anderem nach Syrien. Die Frauen und Mädchen wurden systematisch vergewaltigt.