Gekündigter Domkantor reicht Datenschutzklage ein

Gerd-Peter Münden
© epd-bild/Peter Sierigk
Im Fall um die Kündigung wegen einer geplanten Leihmutterschaft reicht der ehemalige Domkantor Gerd-Peter Münden eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Datenschutzklage ein.
Geplante Leihmutterschaft
Gekündigter Domkantor reicht Datenschutzklage ein
Der wegen einer geplanten Leihmutterschaft gekündigte Braunschweiger Domkantor Gerd-Peter Münden hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Datenschutzklage eingereicht.

Diese richteten sich gegen den braunschweigischen Landesbischof Christoph Meyns und die Dompredigerin Cornelia Götz, sagte Münden am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Meyns und Götz haben Inhalte aus Seelsorge- und Personalgesprächen über den Kinderwunsch mit meinem Mann in Mails und Pressemitteilungen veröffentlicht."

Die Landeskirche hatte Münden im Februar gekündigt, weil er eine Leihmutterschaft im Ausland beauftragen wollte. Der Fall landete vor dem Braunschweiger Arbeitsgericht, nach dessen Urteil (Az: 7CA87/22) die Kündigung unwirksam ist. Die Landeskirche kündigte laut Sprecher Michael Strauß am Freitag an, in den kommenden Tagen Berufung gegen das Urteil einzureichen. Münden ist derzeit als Musiklehrer in Fallersleben beschäftigt und enthält von der Landeskirche monatlich 1.400 Euro als Differenz zu seinem vorigen Gehalt.

Münden kritisierte, obwohl er von seinem Vorhaben zurückgetreten sei, habe die Dompredigerin im Auftrag des Landesbischofs in einer Mail alle 600 Domsingschüler über die geplante Leihmutterschaft informiert und somit öffentlich gemacht. Die Datenschutzklage beziehe sich unter anderem auf ein Personalgespräch mit dem Landesbischof, aus dem dieser im Anschluss Details an die Presse gegeben habe. Die Klage werde derzeit vom Datenschutzbeauftragten der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bearbeitet.

Kirchensprecher Strauß sagte, die Dienstaufsichtsbeschwerde werde von der Rechtsabteilung im Landeskirchenamt in Wolfenbüttel geprüft und der Kirchenregierung zur Entscheidung vorgelegt. Der Kirchenregierung gehören neben dem Landesbischof Mitglieder der Landessynode und ein Mitglied des Landeskirchenamts an. In diesem Fall entscheide das Gremium ohne Mitwirkung des Landesbischofs, betonte Strauß. Mit dem Ergebnis sei in einigen Wochen zu rechnen.

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