Konzept zum Chorsingen in Berlin liegt vor

Chorsingen in Coronazeiten
© epd-bild/Tim Wegner
Der Kirchenchor der evang. Kirchengemeinde Nieder-Erlenbach in Frankfurt a. M. probt wegen Corona im Freien. Seit Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland sind Chorproben unter den sonst üblichen Bedingungen nicht mehr möglich. In Berlin wird das gemeinschaftliche Singen in geschlossenen Räumen demnächst – mit dem notwendigen Hygienerahmenkonzept – wieder möglich sein.
Konzept zum Chorsingen in Berlin liegt vor
In Berlin wird das gemeinschaftliche Singen in geschlossenen Räumen demnächst wieder möglich sein. Wie der Landesmusikrat Berlin am Montag mitteilte, liegt das dafür notwendige Hygienerahmenkonzept der Senatskulturverwaltung nunmehr vor.

Das Konzept sehe unter anderem einen Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Singenden in alle Richtungen vor und mache genaue Vorgaben zur Raumbelüftung. Bis zum Einnehmen der Plätze solle ein Mundschutz getragen werden. Der Abstand zum Publikum solle mindestens vier Meter betragen.

In Gottesdiensten darf laut dem Konzept gesungen werden, wenn dieser nicht länger als 60 Minuten dauert und das Singen einen Zeitrahmen von 15 Minuten nicht überschreitet. Die Deckenhöhe sollte mindestens 3,5 Meter betragen, und es sollten ausreichende Belüftungsmöglichkeiten vorhanden sein. Bei maschinellen Belüftungsanlagen darf der Gottesdienst auch länger dauern, dann darf auch länger gesungen werden.

Mitte Juli hatte der Berliner Senat beschlossen, das gemeinschaftliche Singen in geschlossenen Räumen wieder zu erlauben, wenn dafür ein Hygienerahmenkonzept vorliegt. Dazu gab es Abstimmungen mit Vertretern aus der Wissenschaft, vom Landesmusikrat, den Chorverbänden, von Rundfunkchören sowie der Kirchen.

Im Gegensatz zu Berlin durfte etwa in Kirchengemeinden in Brandenburg und Sachsen schon zuvor wieder gesungen werden. Dort gelten ähnliche Regelungen wie in Berlin.