Landeskirche überarbeitet Handreichung zur Patientenverfügung

Landeskirche überarbeitet Handreichung zur Patientenverfügung
Die bayerische evangelische Landeskirche hat ihre Handreichung zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung aktualisiert.

Der Text sei im Blick auf die rechtlichen, medizinischen und ethischen Veränderungen der vergangenen Jahre überarbeitet worden, teilte die Landeskirche am Freitag in München mit. Damit ist nun bereits die vierte Auflage unter dem Titel "Meine Zeit steht in Gottes Händen" erhältlich. Mit ihr sollen Patienten, Betreuern, Ärzten und Bevollmächtigten Hilfestellungen gegeben werden. So gebe es unter anderem Informationen zur rechtlichen Situation und ethische Überlegungen, damit individuelle Entscheidungen für den letzten Lebensabschnitt möglich werden.

In der Patientenverfügung können die eigenen, auch religiösen, Vorstellungen einer medizinischen Behandlung bei einer fortgeschrittenen unheilbaren Krankheit festgehalten werden. In einer Vorsorgevollmacht werden Bezugspersonen zu Bevollmächtigen bestimmt, die die die Person in genau festgelegten medizinischen, geschäftlichen und persönlichen Belangen vertreten. In einer Betreuungsverfügung werden für den Fall einer gerichtlich angeordneten Betreuung Personen als Betreuer vorgeschlagen oder ausgeschlossen. Patienten- und Betreuungsverfügung sollten nach Rat der Landeskirche kombiniert werden.