Das "Unwort des Jahres 2025" heißt Sondervermögen. Das teilt die Jury der sprachkritischen Aktion am Dienstag in Marburg mit. Der Ausdruck sei im öffentlich-politischen Sprachgebrauch vermehrt verwendet worden und habe die Debatte über Staatsverschuldung und Investitionsprogramme "sehr deutlich" geprägt.
Der Ausdruck Sondervermögen werde genutzt, um die demokratische Debatte über die Notwendigkeit einer Schuldenaufnahme zu unterminieren, teilt die Marburger Jury mit. "Der Gebrauch des Technizismus in der öffentlichen Kommunikation verdeckt, was mit ihm gemeint ist: die Aufnahme von Schulden."
Auf Platz zwei setzte die Jury den Begriff "Zustrombegrenzungsgesetz". Der Ausdruck stelle mit der Wassermetapher das "Herbeiströmen in großen Mengen" dar und verbinde so die Zuwanderung mit einer Bedrohung, kritisiert die Jury, bestehend aus vier Sprachwissenschaftlern und zwei Journalisten. Bereits seit den 1950 Jahren werde Migration mit großen Wassermassen verglichen, etwa mit den Worten Flüchtlingsstrom, Asylantenstrom oder Asyltsunami.
"Umsiedlung" in Gaza ist Vertreibung
Der Journalist, Jurist und Mitglied des Deutschen Presserates Ronen Steinke wählt als persönliches Unwort des Jahres die Umsiedlung. Mit dem Wort warben demnach israelische und amerikanische Politiker dafür, die Bevölkerung des Gazastreifens dauerhaft in ein anderes Land zu schicken. Es klinge wie eine Wohltat, verschleiere aber das Verbrechen der Vertreibung. Ronen hatte 2025 in der Jury die Rolle des jährlich wechselnden Mitglieds.
Die Aktion macht seit 1991 auf diskriminierende und unangemessene Formen des öffentlichen Sprachgebrauchs aufmerksam. "Ein Unwort entsteht erst im Gebrauch", sagt die Sprecherin der Jury, die Marburger Professorin für Pragmalinguistik Constanze Spieß, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Für das Jahr 2025 erhielt die Jury nach eigenem Bekunden insgesamt 2.631 Einsendungen.
Über 553 Ausdrücke seien vorgeschlagen worden, von denen allerdings nur rund 70 den Unwort-Kriterien der Jury entsprochen hätten. Ein Begriff werde zum Unwort, wenn er in seiner Nutzung gegen die Prinzipien der Menschenwürde und der Demokratie verstoße, Einzelne oder Gruppen diffamiere oder diskriminiere oder wenn er euphemistisch, verschleiernd oder irreführend sei.


