Niedersachsen will Einschränkungen für Trauerfeiern aufrechterhalten

Sarg auf Friedhof
© RubberBall Productions/Getty Images
Abstand halten, die Kapelle geschlossen und nur der engste Familienkreis am Grab: Trauerfeiern sind in der Corona-Pandemie nur unter Einschränkungen möglich.
Niedersachsen will Einschränkungen für Trauerfeiern aufrechterhalten
CDU-Fraktionschef fordert neue Regeln für Bestattungen in Corona-Krise
Abstand halten, die Kapelle geschlossen und nur der engste Familienkreis am Grab: Trauerfeiern sind in der Corona-Pandemie nur unter Einschränkungen möglich. Das muss auch zunächst so bleiben, sagt Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann.

Niedersachsens will an den aktuellen Einschränkungen für Trauerfeiern und Bestattungen festhalten. Sozialministerin Carola Reimann (SPD) verteidigte am Freitag in Hannover die geltenden Regelungen angesichts der Corona-Pandemie. "Die Beschränkungen sind eine der härtesten Maßnahmen, die das Land veranlasst hat - das fühle ich nach", sagte die Ministerin. Dennoch seien sie weiterhin nötig, um Ansteckungsrisiken zu minimieren. Die Trauernden gehörten aufgrund ihres Alters in der Regel zur Hochrisikogruppe.

Die CDU in Niedersachsen hatte zuvor die geltenden Regeln kritisiert. Es müsse Lockerungen geben, sagte Dirk Toepffer, CDU-Fraktionschef im niedersächsischen Landtag, der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" (Freitag): "Was passiert mit uns als Gesellschaft, wenn wir Gartencenter und Baumärkte quasi für systemrelevant halten und sie öffnen, gleichzeitig aber Menschen verweigern, sich von verstorbenen Angehörigen im üblichen würdevollen Rahmen zu verabschieden?" Im Sinne der Humanität müsse Abhilfe geschaffen werden. Toepffer forderte ausdrücklich, Kapellen sollten wieder geöffnet sein dürfen.

Die Landesregierung hatte am Donnerstag erklärt, dass ab Sonnabend Baumärkte und Gartenbaumärkte wieder für das allgemeine Publikum öffnen dürfen. Zu den Auflagen für Bestattungen und Trauerfeiern zählt unterdessen die Schließung von Friedhofskapellen und die Verlegung der Zeremonien im engsten Familienkreis nach draußen. Eine strikte Personenobergrenze sieht die Verordnung des Landes für diese Fälle allerdings nicht vor. Maßgabe ist, dass die geltende Abstandsregel von mindestens anderthalb Metern sowie die erforderlichen Hygiene-Vorkehrungen eingehalten werden.

Reimann sagte, es müsse auch unter den gegebenen Umständen möglich sein, eine Trauerfeier in angemessenem Rahmen abzuhalten. Sie könne verstehen, wie schwierig die Abstandsregeln für Menschen in tiefer Trauer seien. Zugleich kritisierte sie Berichte, wonach Bestatter Trauerfeiern nur mit maximal zwei Personen zugelassen hätten. Es dürfe nicht sein, dass die Regelungen durch Einzelne derart strikt ausgelegt würden: "Das ist nicht in unserem Sinne."