Ehemalige Heimkinder fordern Opferrente auf Lebenszeit

Ehemalige Heimkinder fordern Opferrente auf Lebenszeit
Der Verein ehemaliger Heimkinder fordert eine von den Kirchen finanzierte Opferrente für ehemalige Heimkinder. "Wir wollen, dass ehemalige Heimkinder ein menschenwürdiges Leben führen können", sagte die Sprecherin des Vereins, Doris Petras, dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag.

Viele ehemalige Heimkinder, die Opfer von Gewalt wurden, seien nie erwerbstätig gewesen und lebten heute von der Grundsicherung. Von der katholischen Deutschen Bischofskonferenz hatte der Verein eine monatliche Rente von 500 Euro bis ans Lebensende gefordert, die nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet wird.

Außerdem fordert der Verein in einem am Dienstag veröffentlichten Offenen Brief an die Bischofskonferenz eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung. "Bislang werden immer nur Fragmente des Missbrauchs von Heimkindern aufgearbeitet", kritisierte Petras. Ein entsprechender Brief an die evangelische Kirche sei bereits in Arbeit, teilte Petras mit.

In einem Antwortschreiben der Bischofskonferenz, das dem epd vorliegt, lehnt deren Sekretär Hans Langendörfer eine solche Opferrente ab und verweist auf bereits geleistete Entschädigungen durch die Stiftung Anerkennung und Hilfe. Die Bischofskonferenz bestätigte auf Anfrage am Dienstag den Briefwechsel, wollte sich aber nichtöffentlich zu der Forderung des Vereins äußern.

Konkret geht es um Hunderttausende Menschen, die in der Bundesrepublik von 1949 bis 1975 beziehungsweise in der DDR bis 1990 in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie untergebracht waren. In den Heimen wurde den Kindern und Jugendlichen oft systematisch Leid und Unrecht angetan. Unter anderem wurden an ihnen Medikamententests vorgenommen, oder sie wurden zu Arbeitseinsätzen gezwungen. Viele von ihnen wurden in den Heimen Opfer von körperlicher und psychischer Gewalt sowie sexuellem Missbrauch. Viele der Heime waren in kirchlicher Trägerschaft.

Anfang 2017 war von Bund, Ländern und Kirchen die Stiftung Anerkennung und Hilfe gegründet worden. Betroffene können über die Stiftung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 9.000 Euro sowie Rentenersatzleistungen von bis zu 5.000 Euro erhalten. Anträge dafür werden noch bis 31. Dezember 2020 angenommen. Nach Angaben des Arbeits- und Sozialministeriums von Mai 2019 haben bundesweit bislang rund 14.000 Betroffene von den einmaligen Entschädigungszahlungen Gebrauch gemacht. Es seien bisher rund 64 Millionen Euro ausgezahlt worden.