Abgeordnete wollen Widerspruchslösung bei Organspende

Spahn wirbt bereits seit längerem für eine Widerspruchsregelung.
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Der Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, wirbt bereits seit längerem für eine Widerspruchsregelung.
Abgeordnete wollen Widerspruchslösung bei Organspende
Eine Gruppe von zehn Bundestagsabgeordneten von CDU, CSU, SPD und Linken will am Montag in Berlin einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Organspende vorstellen. Die Parlamentarier treten für eine Widerspruchsregelung ein, wie die Zeitung "Bild am Sonntag" berichtete, der der Entwurf vorliegt.

Zu den Initiatoren zählen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) und SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach. Spahn wirbt bereits seit längerem für eine Widerspruchsregelung.

Laut "Bild am Sonntag" sieht der Gesetzentwurf ein zweistufiges Verfahren vor: Wenn der Arzt den Hirntod feststellt, fragt er bei einem vom Gesundheitsministerium neu einzurichtenden Register nach, ob der Patient der Organspende widersprochen hat. Wenn nicht, gilt er erst mal als Spender. Danach muss der Arzt nur noch den nächsten Angehörigen fragen, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein zu Lebzeiten erklärter Wille des Patienten bekannt ist. Ist das nicht der Fall, ist der Patient automatisch Organspender.

Noch gibt es keinen Zwang zur Entscheidung

In dem Gesetzentwurf heißt es laut "Bild am Sonntag": "Dem nächsten Angehörigen steht kein eigenes Entscheidungsrecht zu." Bei Kindern und Jugendlichen soll die Organspende nur zulässig sein, wenn der nächste Angehörige zugestimmt hat. Allerdings müssten die Mutter oder der Vater "einen mutmaßlichen Willen des möglichen Organspenders beachten".

Derzeit gilt in Deutschland bei der Organspende die Entscheidungsregelung. Jeder Bürger ab dem 16. Lebensjahr wird dazu aufgefordert, eine Erklärung zur Organspende abzugeben. Die Krankenkassen schicken alle zwei Jahre Informationsmaterial zur Organspende an die Versicherten und fragen die Spendebereitschaft ab. Einen Zwang zur Entscheidung gibt es nicht.

Die Organentnahme ist nur mit Zustimmung zulässig. Wenn der Entschluss des Verstorbenen nicht bekannt ist, entscheiden die Angehörigen auf der Grundlage dessen mutmaßlichen Willens.

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) haben im vergangenen Jahr bundesweit 955 Menschen nach ihrem Tod ihre Organe für schwer kranke Patienten gespendet. Von diesen Spendern wurden 3.113 Organe durch die Vermittlungsstelle Eurotransplant an die Patienten auf den Wartelisten vermittelt. Derzeit stehen laut DSO rund 9.400 Patienten in Deutschland auf den Wartelisten für ein Spenderorgan.