Bundesrat beschäftigt sich mit Werbeverbot für Abtreibungen

Paragraf 219a StGB
Foto: epd-bild/Christian Ditsch
Der nach monatelangen Gesprächen zwischen Union und SPD erzielte Kompromiss über Veränderungen beim Werbeverbot für Abtreibungen stößt auf ein geteiltes Echo.
Bundesrat beschäftigt sich mit Werbeverbot für Abtreibungen
Nach der Einigung der Regierungskoalitionen Union und SPD auf einen Kompromiss zum Werbeverbot für Abtreibungen in dieser Woche hat sich am Freitag in Berlin auch der Bundesrat mit dem Thema beschäftigt. Dabei wurde erneut deutlich, dass die SPD in der Frage gespalten ist.

Die Berliner Gesundheits- und Gleichstellungssenatorin Dilek Kolat (SPD) forderte eine Streichung des Paragrafen 219a. Ärzte und Frauen dürften nicht an den Pranger gestellt werden, sagte sie. Die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel sei ein Auftrag an die Politik, Ärzten Rechtssicherheit zu schaffen und den Frauen Informationsfreiheit.

Rechtssicherheit und Informationsfreiheit

Der Berliner Senat bietet auf seinen Internet-Seiten bereits Informationen an über Ärzte und Kliniken, die Abtreibungen durchführen. Der Kompromiss der Bundesregierung sieht vor, dass dies künftig die Ärztekammern und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung übernehmen sollen. Das Werbeverbot, das Gerichte zwingt, Ärzte auch wegen sachlicher Informationen über Abtreibungen zu verurteilen, will die Koalition aber beibehalten.

Die SPD-geführten Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen hatten bereits Ende 2017 im Bundesrat beantragt, die Länderkammer möge einen Gesetzentwurf auf Streichung des Paragrafen 219a in den Bundestag einbringen. Sie reagierten damit auf die Verurteilung der Gießener Ärztin Hänel im November 2017. Seitdem liegt der Antrag der Länderkammer vor, wurde aber nie abgestimmt, weil er keine Mehrheit finden würde.

Ethikrat sieht Kompromiss positiv

Am späten Donnerstagabend war die FDP im Bundestag mit ihrem Antrag gescheitert, über eine Streichung des § 219a abstimmen zu lassen. Im Bundestag gibt es eine rechnerische Mehrheit für eine Streichung des Werbeverbots aus Teilen der SPD, der Grünen, der Linken und der FDP. Diese kommt aber nicht zum Tragen, weil die SPD mit der Union einen Kompromiss finden wollte. Union und AfD wollen an dem Paragrafen 219a festhalten.

Die Theologin Elisabeth Gräb-Schmidt, die dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem Deutschen Ethikrat angehört, sieht den Regierungs-Kompromiss zum Paragrafen 219a positiv. Er sei ein guter Schritt, "um Ärzten Handlungsfähigkeit und betroffenen Frauen einen Entscheidungsspielraum einzuräumen", sagte sie in Hannover. Dadurch, dass das Werbeverbot für Abtreibungen beibehalten werde, werde ein Schwangerschaftsabbruch zugleich nicht als eine normale Angelegenheit angesehen, erklärte Gräb-Schmidt.



Unterdessen geht die Zahl der Abtreibungen weiter zurück. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden teilte mit, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche sei im dritten Quartal dieses Jahres erneut leicht gesunken. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ging die Zahl um 1,8 Prozent auf etwa 24.200 zurück. Im zweiten Quartal 2018 hatte es einen Rückgang um 2,7 Prozent gegeben.

Laut Bundesamt wurden 96 Prozent der von Juli bis Oktober 2018 gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung vorgenommen. Medizinische und kriminologische Indikationen waren in vier Prozent der Fälle der Grund für einen Abbruch. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, 79 Prozent in gynäkologischen Praxen und 18 Prozent ambulant im Krankenhaus.