Konferenz zu Religion und Menschenrechten in der EU

Die drei monotheistischen Weltreligionen Christentum, Judentum und Islam: Kreuz, Kipa und Koran
© epd-bild/Jörn Neumann
Menschenrechte und Religion werden oft als "unvereinbar" dargestellt, jedoch können sie sich gegenseitig stärken.
Konferenz zu Religion und Menschenrechten in der EU
Die EU-Grundrechteagentur hat vorgeschlagen, wie die Zusammenarbeit von religiösen Gemeinschaften und Menschenrechts-Akteuren verbessert werden könnte. Es sollten spezifische Felder der gemeinsamen Arbeit eingegrenzt werden, sagte der Chef der Grundrechteagentur, Michael O'Flaherty, in Brüssel.

Die Kooperation solle sich aber nicht allein auf die Religionsfreiheit und wenige andere Menschenrechte beschränken, forderte er. Ferner müsse die Komplexität von Glaubensgemeinschaften berücksichtigt werden, der Diskurs dürfe daher "nicht naiv" sein. Zugleich plädierte O'Flaherty dafür, dass die Kooperation nicht nur zwischen Eliten stattfinde.

Generell seien religiöse Gemeinschaften mächtige soziale Akteure, die viel für die Menschenrechte tun könnten, erklärte der Chef der Grundrechteagentur bei einer Konferenz zu Religion und Menschenrechten in der EU. Er verwies dabei auch auf theologische Wurzeln der Menschenrechte.



Die UN-Vertreterin Birgit Van Hout sagte, Menschenrechte und Religion würden in den Medien oft als "unvereinbar" dargestellt. Tatsächlich könnten sie sich gegenseitig aber stärken, erklärte die Europa-Repräsentantin des Menschenrechtskommissars der Vereinten Nationen. Der Dominikaner Olivier Poquillon würdigte die religiös vielfältige Gesellschaft. Diese erinnere daran, dass Andersheit zu akzeptieren sei. Die Devise unserer Gesellschaft sei nicht die Uniformität, sondern die Vielfalt in Einheit, erklärte der Generalsekretär der Kommission der katholischen Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) in Brüssel.