NRW-Landtag erlaubt mehr Sonntagsöffnungen

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Mittwoch einer Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes zugestimmt.
Foto: dpa/Arno Burgi
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Mittwoch einer Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes zugestimmt.
NRW-Landtag erlaubt mehr Sonntagsöffnungen
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Mittwoch einer Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes zugestimmt. Die Kommunen können nun an acht statt bislang vier Sonn- oder Feiertagen pro Jahr die Geschäfte für bis zu fünf Stunden zu öffnen.

Innerhalb einer Kommune dürfen nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage pro Jahr freigegeben werden. Für das Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen stimmten die Regierungsfraktionen der CDU und FDP sowie die Fraktion der AfD und zwei fraktionslose Abgeordnete. SPD und Grüne votierten dagegen, ein fraktionsloser Delegierter enthielt sich.

Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) erklärte, mit dem sogenannten ersten Entfesselungspaket schaffe die Landesregierung die Voraussetzung dafür, dass wieder mehr Beschäftigung und wirtschaftliche Dynamik in NRW herrschten. Man habe eine "rechtssichere Lösung" gefunden und "verlässlich Rahmenbedingungen für Kunden, Händler und Kommunen" zu den Ladenöffnungen an Sonntagen geschaffen.

Vertreter aller Oppositionsfraktionen erklärten jedoch, dass es weiterhin rechtliche Unsicherheiten gebe. Weitere Klagen seien zu erwarten. Zugleich kritisierten mehrere Redner, dass in dem Gesetz die Anregungen aus dem zum Thema Ladenöffnungszeiten gegründeten Runden Tisch nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. In dem Gremium saßen Vertreter von Kommunen, Handel, Kirchen und Gewerkschaften. Laut Wirtschaftsminister Pinkwart kamen dabei allerdings keine verwertbaren Vorschläge heraus.