VELKD-Generalsynode beschließt Verbindungsmodell

Hände strecken sich in den Himmel.
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VELKD-Generalsynode beschließt Verbindungsmodell
Die Generalsynode der lutherischen Kirchen hat dem Verbindungsmodell abschließend zugestimmt. Damit steht der Verzahnung von VELKD, UEK und EKD in einem gemeinsamen Kirchenamt aus lutherischer Sicht nichts mehr entgegen.

Ab 1. Januar 2018 soll das gemeinsame Kirchenamt in Hannover seine Arbeit in den neuen Strukturen aufnehmen. Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) hat dem entsprechenden Vertrag nun auf ihrer Generalsynode zugestimmt. Die Grundsatzentscheidung war schon im Vorjahr gefallen, jetzt ging es darum, der Umsetzung noch einmal zuzustimmen. Auch die EKD-Synode, die ab Sonntag tagt, muss dem Vertrag noch zustimmen.

Das neue gemeinsame Kirchenamt von EKD, UEK und VELKD in Hannover wird seine Arbeitsbereiche nach fachlichen Überlegungen aufteilen und nicht mehr aufgrund der Kirchenstrukturen. Damit werden Doppelstrukturen zwischen EKD, UEK und VELKD vermieden. Zugleich sollen aber die konfessionellen Besonderheiten von lutherischen und reformierten Kirchen an den passenden inhaltlichen Stellen eingebracht werden, damit sie nicht untergehen.

Statt des bisherigen "Kirchenamtes der VELKD" wird ein neuer "Amtsbereich der VELKD" im gemeinsamen Kirchenamt gebildet. Denn die lutherische Kirche wollte sich weiterhin die Möglichkeit erhalten, nach außen hin - zum Beispiel in der Zusammenarbeit mit dem Lutherischen Weltbund - eigenständig zu handeln. In den Diskussion um das Verbindungsmodell seit 2012 waren es besonders die Lutheraner, die Sorgen hatten, dass ihre konfessionellen Besonderheiten nicht ausreichend berücksichtigt würden. Im neuen Vertrag zwischen EKD und VELKD steht deshalb der neue Satz: "Dabei wird die identitätsstiftende Bedeutung der Arbeitsfelder Ökumene und Partnerschaftsarbeit, Theologie und Liturgie beachtet."

Das neue Kirchenamt wird weiterhin "Kirchenamt der EKD" heißen. Der neue Amtsbereich der VELKD wird von einem oder einer theologischen Vizepräsidenten des Kirchenamtes geleitet. Nach fünf Jahren soll die neue Struktur überprüft werden.

Der Leitende Bischof der VELKD, Gerhard Ulrich, zeigte sich am Rande der Tagung dankbar für das Vertrauen zwischen UEK, VELKD und EKD, das während der Vertragsverhandlungen im vergangenen Jahr nochmal "in hohem Maße" gewachsen sei. "Alle wissen, dass wir einander brauchen“, und die Vielfalt des Protestantismus in Deutschland "muss keine Störung sein, sondern kann eine Stärkung sein", sagte Ulrich. Der Präsident der Generalsynode, Wilfried Hartmann, sagte im Rückblick, die Arbeit der vergangenen fünf Jahre habe dazu geführt, "dass alles, was an pro und contra da ist, abgeglichen ist mit dem, was in der Realität sinnvoll und möglich ist“.

Dennoch gab es in der Aussprache zu dem Vertrag am Samstagmittag weiter Bedenken bei manchen Synodalen. Die Sorge, dass dezidiert lutherische Positionen durch das gemeinsame Arbeiten im Kirchenamt aufgeweicht werden könnten, hatten auch die sorgfältigen Formulierungen des Vertrages nicht vollständig ausgeräumt.

Am Ende stimmte die VELKD-Generalsynoden mit 37 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen dafür, den Vertrag über die neue Zusammenarbeit im Kirchenamt der EKD anzunehmen.