Bundesrat lässt Lebenspartnerschafts-Gesetz passieren

Bundesrat lässt Lebenspartnerschafts-Gesetz passieren
Die Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare wird der Ehe weiter angeglichen, aber nicht gleichgestellt. Der Bundesrat ließ am Freitag in Berlin das Gesetz von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) passieren, das weitere rechtliche Angleichungen vorsieht.

Es geht um redaktionelle Änderungen in rund 30 geltenden Gesetzen und Verordnungen. Wo bisher nur von Eheleuten die Rede ist, werden künftig ausdrücklich auch Lebenspartner genannt, etwa in Ausbildungsverordnungen, erbrechtlichen Regelungen oder im Asyl- und Aufenthaltsrecht.

Neu ist, dass Homosexuelle, die im Ausland eine Partnerschaft auf Lebenszeit eingehen oder heiraten wollen, künftig von den deutschen Behörden die notwendigen Bescheinigungen erhalten sollen, etwa ein Ehefähigkeitszeugnis.



Neun SPD- und von den Grünen geführte Länder hatten im Bundesrat einen Alternativantrag gestellt, die Ehe für alle Paare zu öffnen. Sie kritisieren eine weiter andauernde Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare. Insbesondere würden sie im Adoptionsrecht benachteiligt. Paare in einer Lebenspartnerschaft dürfen nicht gemeinsam ein Kind adoptieren.