Medizinische Versorgung von Flüchtlingen soll besser werden

Gerhard Bojara, der Chef des Gesundheitsdienstes für die Stadt und den Landkreis Osnabrück, führt am 17.09.2015 auf dem Gelände der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in Bramsche (Niedersachsen) die Eingangsuntersuc
Foto: dpa/Ingo Wagner
Eingangsuntersuchung auf dem Gelände der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in Bramsche.
Medizinische Versorgung von Flüchtlingen soll besser werden
Beim Bund-Länder-Flüchtlingsgipfel am kommenden Donnerstag soll es auch um Verbesserungen in der medizinischen Versorgung gehen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will die Einführung von Gesundheitskarten erleichtern, wie es Bund und Länder bereits im Juni vereinbart haben. Außerdem sollen mehr Therapien für traumatisierte Flüchtlinge ermöglicht und die Impfvorsorge verbessert werden, wie der Evangelische Pressedienst (epd) aus Regierungskreisen erfuhr. Schließlich soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, auf der Flüchtlinge, die selbst Ärzte oder Pflegekräfte sind, bei der medizinischen Versorgung in den Aufnahme-Einrichtungen helfen können.

Die meisten Bundesländer drängen auf die Gesundheitskarte, mit der Flüchtlinge direkt zum Arzt gehen können. Sie versprechen sich davon in erster Linie weniger Bürokratie. Gegenwärtig müssen Flüchtlinge den Arztbesuch zuvor vom Sozialamt genehmigen lassen. Nur in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg können sie mit der Karte der AOK Bremen direkt zum Arzt gehen.

Für Flächenländer ist es schwierig, die Karte einzuführen. Gröhe will die Kassen deshalb gesetzlich verpflichten, Flüchtlingen die Gesundheitskarte auszustellen, wenn das Bundesland dies in einer Rahmenvereinbarung vorsieht. Die Kosten erstatten die Kommunen. In Nordrhein-Westfalen gibt es eine solche Vereinbarung seit Ende August, im Saarland wird noch verhandelt. Beide Länder wollen Anfang 2016 die Karte einführen.

Hindernisse sollen auch bei der Behandlung traumatisierter Flüchtlinge abgebaut werden. Therapeuten und Folteropfer-Zentren, die Therapien anbieten, sollen künftig mit den Kassen abrechnen können. Dann können die Patienten bei ihnen bleiben. Bisher müssen sie wechseln, sobald sie nach 15 Monaten nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt, sondern Mitglieder in einer Krankenkasse werden. Obwohl die Kosten den Kassen durch die Kommunen weiter erstattet werden, führt der Wechsel häufig zu einem Abbruch der Therapien.

Schließlich soll künftig bundesweit ein einheitlicher Impfstandard für Flüchtlinge gelten. Basis sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut. Bisher handhaben die Länder die Impfvorsorge unterschiedlich.