Bayerische Landeskirche öffnet Pfarrhäuser für Homosexuelle

Bayerische Landeskirche öffnet Pfarrhäuser für Homosexuelle
Homosexuelle Pfarrerinnen und Pfarrer können in Bayern künftig offiziell mit ihren Partnern im Pfarrhaus zusammenleben. Bedingung dafür sei, dass die Paare in eingetragener Lebensgemeinschaft lebten, sagte der bayerische evangelische Landesbischof Johannes Friedrich am Montag in München. Zudem müssten Kirchenvorstand, Landeskirchenrat, Dekan und Regionalbischof einmütig zustimmen.

Dieses Prinzip des "Magnus Consensus", das der Landeskirchenrat bei seiner Klausurtagung im Juli beschlossen habe, werde schon jetzt angewendet, wenn es um die Einstellung homosexueller Pfarrerinnen und Pfarrer in den Gemeindedienst gehe. Friedrich nannte die bisherige Regelung inkonsequent: Zwar durften bislang homoexuelle Pfarrer und Pfarrerinnen schon im Gemeindedienst arbeiten und ihre Partnerschaft auf dem Standesamt eintragen lassen. "Ausgeschlossen hatten wir jedoch, dass ein Paar in Lebenspartnerschaft im Pfarrhaus wohnt", so der Landesbischof.

Diese Regelung habe nicht dazu beigetragen, "Verantwortung und Verlässlichkeit" homosexueller Partnerschaften zu stärken. Der neue Beschluss bewegt sich laut Friedrich im Rahmen der Regelungen, die die Vereinigte Evangelisch-lutherische Kirche in Deutschland (VELKD) im Jahr 2004 beschlossen hatte.

Nach Auskunft von Pressesprecher Johannes Minkus gibt es in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern sechs homosexuelle Pfarrerinnen und Pfarrer in eingetragener Lebensgemeinschaft. Insgesamt sind rund 2.500 Pfarrer in der rund 2,7 Millionen Mitglieder zählenden Kirche beschäftigt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten 2009 rund 63.000 Menschen in eingetragenen und nicht eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.

Auf der Landessynode stehen 35 Anträge gegen den Plan

Der Lesbisch-Schwule Konvent der bayerischen Landeskirche zählt nach eigenen Angaben rund 50 Mitglieder, etwa die Hälfte davon Pfarrer. Offizielle Zahlen gibt es nicht, da für homosexuelle Pfarrer und Pfarrerinnen keine Offenbarungspflicht besteht.

Mit dem Thema gleichgeschlechtlicher Paare in Pfarrhäusern wird sich auch die bayerische Landessynode befassen, die vom 21. bis 25. November in Neu-Ulm tagt. Den 108 Abgeordneten des Kirchenparlaments liegen zwei Anträge vor, die sich für das Zusammenleben homosexueller Paare im Pfarrhaus aussprechen. Ihnen stehen 35 Gegenanträge gegenüber. Der Beschluss der Landessynode hat jedoch, solange er nicht als Gesetz formuliert wird, keinen Einfluss auf die neue Regelung des Landeskirchenrats.

Unterdessen hat die evangelische Vereinigung für Bibel und Bekenntnis in Baden erklärt, dass sie das Zusammenleben von gleichgeschlechtlichen Pfarrern im Pfarrhaus verhindern wolle. Nach Ansicht der konservativen Gruppierung widerspricht dies dem Zeugnis der Heiligen Schrift, erklärte deren Vorsitzender, Hermann Traub, laut einer am Montag veröffentlichten Mitteilung. Das Zusammenleben von homosexuellen Pfarrern solle durch eine Eingabe an die badische Landessynode unmöglich gemacht werden.