Anwaltspost für Hildegard von Bingen

Seltsame Abmahnung
Anwaltspost für Hildegard von Bingen
Hat sie gegen die DSGVO verstoßen?

Beginnen wir mal mit dieser typischen Vorstellungsgesprächsfrage: Wo sehen sie sich selbst in 850 Jahren? Ähm, nun ja, also, was will man auf diese Frage schon antworten? Irgendwas mit Leitungsposition, Heiligsprechung oder so vielleicht. Auf jeden Fall sollten Sie wohl für die Zukunft vorsorgen und eine ladungsfähige Adresse aneben, denn es könnte sein, dass Sie auch im Jahr 2875 noch Post bekommen. So jedenfalls ist es der bekannten Hildegard von Bingen (1098-1179) ergangen, die nun tatsächlich knapp 850 Jahre nach ihrem Tod Anwaltspost erhielt:

Ihre Website sei nicht DSGVO-konform und enthalte Google Fonts, ohne in der Datenschutzerklärung darauf hinzuweisen! Dafür soll sie 190 € zahlen. Ja, das ist derzeit mal wieder eine dieser beliebten Abmahnwellen, mit denen Anwaltskanzleien, die auf das schnelle Geld aus sind, Reibach machen wollen. War dafür früher noch einiges an Handarbeit nötig, um die gerade aktuellen auf Websites häufig anzutreffenden Rechtsverstöße zu finden und Abmahnungen zu Hunderten, wenn nicht Tausenden rauszuhauen, geht das heutzutage offensichtlich weitgehend automatisiert.

Tatsächlich kommt der Name „Hildegard von Bingen“ im Impressum der betroffenen Website vor – aber es ist natürlich nicht der Name der Betreiberin. Die bezeichnet sich lediglich als „Heilkräuterpraktikerin nach Hildegard von Bingen“. Nun, Glück gehabt: Das Mist... äh, Schriftstück dürfte wohl, da nicht korrekt adressiert, erst mal rechtlich ohne Belang sein. Die mit der Vertretung beauftragte Anwaltskanzlei jedenfalls bezeichnet das Schreiben als „bisher lustigstes Beweismittel“ in einer Serie von offenbar Zehntausenden von Abmahnbriefen an österreichische Website-Betreiber, was nach deren Einschätzung auf gewerbsmäßigen schweren Betrug hinweist. Womöglich landet also am Ende gar nicht Hildegard in der Abmahnhölle, sondern die Anwaltskanzlei, die den Brief verfasste. Das ist noch nicht raus.

Hildegard von Bingen jedenfalls empfiehlt: Wenn Sie eine Website betreiben, dann am besten ohne Google Fonts. Schreiben Sie doch einfach ins Impressum: „Website-Betreiber nach Hildegard von Bingen“. Dann sind Sie wahrscheinlich fein raus.

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