Landesbischöfin und Landesbischof

Landesbischöfin und Landesbischof sind die Titel der klerikalen Leiter und Leiterinnen einiger evangelischer Landeskirchen in Deutschland. Der Begriff entstand durch die Einführung des landesherrlichen Kirchenregiments der Reformationszeit. Landesherren, die für ihr Land die Einführung des neuen Bekenntnisses durchsetzten, fungierten in der Folge als Bischof, daher der Begriff Landesbischof. Sie führten alle Rechte des bisherigen Bischofs als so genannter summus episcŏpus (lateinisch für: "oberster Bischof") aus, bis nach dem Ersten Weltkrieg 1918 das "landesherrliche Kirchenregiment" wegfiel. Seither fungiert in einigen Landeskirchen eine Theologin oder ein Theologe als Landesbischof. Andere Landeskirchen kennen als leitendes geistliches Amt den Bischof oder die Bischöfin, den Präses (weibliche Form: die Präses), Kirchenpräsident oder Schriftführer.