Landessynode bereitet Bischofswahl vor

Heinrich Bedford-Strohm
© epd-bild / Michael McKee
Die bayrische Landessynode trifft zusammen, um über das Profil eines neuen Bischofs oder einer neuen Bischöfin zu beraten, der oder die die Nachfolge von Heinrich Bedford-Strohm antreten soll.
Bedford-Strohm-Nachfolge
Landessynode bereitet Bischofswahl vor
Namensvorschläge ab 15. Juli möglich
Die bayerische evangelische Landessynode bereitet sich auf die Wahl eines neuen Landesbischofs oder einer neuen Landesbischöfin im Frühjahr 2023 vor.

Ab dem 15. Juli können Namensvorschläge zur Wahl eingereicht werden, sagte Synodalpräsidentin Annekathrin Preidel dem Evangelischen Pressedienst (epd). An diesem Tag habe auch der Wahlvorbereitungsausschuss seine konstituierende Sitzung. Vorschläge können von Mitgliedern der Synode, von Kirchenvorständen, Pfarrkapiteln, Dekanatsausschüssen und kirchlichen Verbänden bis 15. September gemacht werden.

An diesem Samstag (2. Juli) wolle die Synode der Landeskirche nochmals in Erlangen zusammentreffen, um über das Profil eines neuen Bischofs oder einer neuen Bischöfin zu beraten, sagte Preidel. Fragen seien etwa, welche Erwartungen zum Führungsstil an die Kandidaten man habe und für welche Zukunftsaufgaben sie gerüstet sein sollten.

In der Kirchenkultur habe sich in den vergangenen Jahren viel verändert, sagte Preidel. Der Glaube sei für die Menschen zu einer individuellen Entscheidung geworden. Es brauche also eine Person, die Menschen auch in Zukunft für den Glauben begeistern könne und hierfür weiterhin neue Wege beschreite - etwa Kirche an neuen Orten, wie dies etwa mit den Vesperkirchen oder auch Pop-up-Kirchen bereits geschieht.

Der Wahlvorbereitungsausschuss, dem der gesamte Landessynodalausschuss sowie einige Vertreter:innen des Landeskirchenrats, unter ihnen auch der amtierende Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, angehören, sichtet ab Mitte September die eingegangenen Namensvorschläge, erläuterte Preidel weiter. Das Gremium wähle dann geeignete Kandidat:innen aus - mindestens zwei und höchstens sechs. Diese Vorschläge müsse sie dann der bayerischen Staatsregierung, der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und den Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirchen Deutschlands (VELKD) zur Zustimmung vorlegen.

Ins Bischofsamt gewählt werden kann, wer evangelischer Pfarrer oder evangelische Pfarrerin ist. Die Person muss aber nicht zwingend der bayerischen Landeskirche angehören. Die finalen Kandidaten werden der Synode mitgeteilt und müssen sich dieses Mal - entsprechend des neuen im März von der Landessynode beschlossenen Bischofswahlgesetzes - der Öffentlichkeit präsentieren. Diese neue Transparenz sei sehr wichtig, betonte Preidel. In anderen Landeskirchen seien öffentliche Vorstellungen bereits längst der Fall.

Die Synode wählt den neuen Bischof oder die neue Bischöfin am 27. März während ihrer Tagung in München in der Bischofskirche St. Matthäus.