Menschenrechtsgericht: Säuglingskörper ist kein Klinikabfall

Menschenrechtsgericht: Säuglingskörper ist kein Klinikabfall
Krankenhäuser dürfen die Körper von tot geborenen Kindern nicht stillschweigend als Klinikabfall entsorgen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Donnerstag entschieden.

Die Richter gaben einem Mann aus Kroatien Recht, dessen Kind in einem öffentlichen Krankenhaus in Split zum errechneten Geburtstermin tot auf die Welt gekommen war. Der junge Kroate und seine Frau hatten sich nach der Geburt im Schock befunden und waren nicht in der Lage gewesen, sich um eine Beerdigung zu kümmern. (AZ: 50132/12)

Später hatte das Ehepaar nach dem Verbleib des toten Säuglings geforscht und dabei erfahren, dass er mit anderen Klinikabfällen in einem Krematorium verbrannt worden war. Es existierte weder eine Urne noch eine formelle Dokumentation der Vorgänge. Der Straßburger Gerichtshof verurteilte den kroatischen Staat wegen Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben und stellte fest, dass die kroatischen Gesetze in dieser Frage sehr unklar seien.

In Deutschland können "Sternenkinder" beim Standesamt gemeldet werden

Die Eltern, die sich in einem extrem verstörten Zustand befanden, hätten zu dem Vorgehen des Krankenhauses definitiv keine Einwilligung erteilt, stellte der Gerichtshof fest. Er sprach dem Kläger 12.300 Euro Schmerzensgeld zu, die der kroatische Staat zahlen muss.

In Deutschland hat der Bundestag hat am 4. Februar 2013 einstimmig das Personenstandsrechtsänderungsgesetz beschlossen, um solche problematischen Situationen zu vermeiden. Es gibt Eltern sogenannter "Sternenkinder", also Kindern, die mit einem Gewicht unter 500 Gramm totgeboren wurden, die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen. Die Kinder erhalten so offiziell eine Existenz. Bisher wurden sie nicht erfasst, weil sie grundsätzlich von der Beurkundung ausgeschlossen waren.

Allerdings regeln die Bundesländer die Bestattungen Totgeborener in eigener Regie. Und hier sind die Regelungen nicht einheitlich. Bundesweit kommen auf 1.000 Neugeborene im Schnitt 2,4 Totgeburten.