EuGH: Datenspeicherung auf Vorrat ist grundrechtswidrig

EuGH: Datenspeicherung auf Vorrat ist grundrechtswidrig
Es ist ein ungewöhnlich deutliches und kritisches Urteil: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die umstrittene EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung gekippt.

Die verdachtslose Speicherung und Verarbeitung von Milliarden privater Kommunikationsdaten sei grundrechtswidrig, unterstrichen die höchsten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg in einer mit Spannung erwarteten Entscheidung. Die Richtlinie "beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt", erklärte der Gerichtshof. (Az: C-293/12 und C-594/12)

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Zwar diene die Vorratsspeicherung dem Ziel, schwere Kriminalität zu bekämpfen, erklärten die Richter. Der Unionsgesetzgeber habe jedoch beim Erlass der Richtlinie "die Grenzen überschritten". Die Richter rügten, dass die Daten "ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme" gespeichert werden. Zudem gebe es kein objektives Kriterium, um den Zugang der nationalen Behörden zu den Daten und ihre Nutzung zu beschränken. Außerdem gebe es keine Unterscheidungen bei der Speicherdauer, keinen ausreichenden Schutz gegen Missbrauch und keine Kontrolle durch eine unabhängige Datenschutz-Stelle.

Die aktuelle EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung stammt aus dem Jahr 2006. Danach sollten Telekom-Anbieter die Kommunikationsdaten aller Bürger bis zu zwei Jahre lang aufbewahren, um Ermittler bei der Aufklärung schwerer Straftaten zu unterstützen. Es geht dabei nicht um Gesprächsinhalte, sondern um sogenannte Verbindungsdaten wie etwa die Zeit, den Ort und den Adressaten von Kommunikation.

In der Bundesrepublik gibt es derzeit kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2010 das Umsetzungsgesetz zur EU-Richtlinie gekippt hatte. SPD, CDU und CSU haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine neue Regelung zur Vorratsdatenspeicherung zügig anzugehen. Auf EU-Ebene will die Koalition laut Vertrag "auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken". Noch nicht klar ist, wie Bundesregierung und die EU-Gesetzgeber angesichts des EuGH-Urteils weiter verfahren wollen.