Lebenshilfe: Der Wille des geistig Behinderten muss Vorrang haben

Lebenshilfe: Der Wille des geistig Behinderten muss Vorrang haben
Die Selbsthilfevereinigung Lebenshilfe fordert eine Weiterentwicklung des deutschen Betreuungsrechts hin zu mehr Selbstbestimmung für Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung.
06.03.2014
epd
Claudia Rometsch

Maßstab hierfür sei der Artikel 12 der auch von Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention, sagte die Rechtsexpertin der Lebenshilfe, Bettina Leonhard, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Demnach sei der Staat verpflichtet, Menschen mit Behinderung so zu unterstützen, dass sie in der Lage seien, ihre eigenen Entscheidungen treffen zu können.

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Diesem Anspruch werde das deutsche Betreuungsrecht nicht gerecht. Zwar sei das Gesetz sehr fortschrittlich und stelle den Willen des Betreuten in den Vordergrund, sagte Leonhard, deren Vereinigung Menschen mit geistiger Behinderung und deren Familien vertritt. "Man muss aber sagen, dass die Praxis oft anders aussieht." So liege es oft in der Hand des Betreuers, ob die Rechte des behinderten Menschen gewahrt würden. Viele Betreuer leisteten zwar gute Arbeit. Häufig aber setzten sich Betreuer über die Wünsche des behinderten Menschen hinweg und nähmen ihm Entscheidungen einfach ab.

Ein Grund dafür liege auch in der mangelnden Klarheit des Betreuungsgesetzes, sagte Leonhard. Das Gesetz müsse unmissverständlicher deutlich machen, dass der Wille des Betreuten Vorrang hat. Die Lebenshilfe begrüße daher die Ankündigung der Koalition, das Betreuungsrecht in diesem Punkt zu verbessern.

Allerdings könne das Problem nicht nur durch Gesetzesänderungen behoben werden, sagte Leonhard. Letztlich sei der Respekt vor dem Willen von Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung auch eine Frage der Einstellung. Um das Bewusstsein für die Rechte dieser Menschen zu schärfen, müssten Bundesregierung und Sozialverbände mehr Aufklärung betreiben, forderte Leonhard.