Katholische Schule darf Teilnahme am Religionsunterricht verlangen

Katholische Schule darf Teilnahme am Religionsunterricht verlangen
Eine katholische Bekenntnisschule darf einen muslimischen Schüler ablehnen, wenn die Eltern die Teilnahme des Kindes am katholischen Religionsunterricht und am Schulgottesdienst verweigern. Das Verwaltungsgericht Minden bestätigte am Freitag die Entscheidung des Schulleiters. (AZ: 8 K 1719/13).

Eine katholische Bekenntnisschule in Paderborn hatte die Aufnahme des Kindes abgelehnt, nachdem der Vater eine verpflichtende Teilnahme seines Kindes am katholischen Religionsunterricht verweigert hatte.

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Die meist in kommunaler Trägerschaft stehenden Bekenntnisschulen seien von ihrer Ausrichtung her grundsätzlich für Kinder des jeweiligen Bekenntnisses gedacht, führte das Gericht in seinem Urteil aus. Kinder mit einer anderen Religion müssten dort zwar aufgenommen werden, wenn keine andere Schule zur Verfügung stehe. Wer sein Kind zu einer Bekenntnisschule schicke, müsse aber damit rechnen, dass es gemäß dem Leitbild dieser Schule unterrichtet werde.

Einen Eilantrag der Eltern auf eine Schulaufnahme hatte das Oberverwaltungsgericht Münster im September bereits abgelehnt.
Gegen das Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht Berufung eingelegt werden.

In Nordrhein-Westfalen gibt es rund tausend katholische und etwa hundert evangelische Grundschulen als Bekenntnisschulen. Diese Art der Bekenntnisschule in staatlicher Trägerschaft gibt es außer in Nordrhein-Westfalen nur in Niedersachsen.