Urteil: Behörden müssen Entzug von DDR-Opferrente genau prüfen

Urteil: Behörden müssen Entzug von DDR-Opferrente genau prüfen
Bei der Aberkennung von DDR-Opferrenten wegen Mitarbeit bei der Stasi oder anderen DDR-Sicherheitsorganen müssen Behörden prüfen, ob die IM-Tätigkeit freiwillig erfolgt ist. Das hat das brandenburgische Verfassungsgericht am Freitag in Potsdam entschieden.

Bei der Rückforderung solcher Leistungen müssten Betroffene zudem gemäß europäischer Menschenrechtskonvention auch vor Gericht angehört werden

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Das Verfassungsgericht des Bundeslandes verwies mit seiner Entscheidung den Fall eines 60-jährigen Mannes zurück an das Landgericht Potsdam. Das Landgericht muss nun erneut prüfen, ob die Leistungen 2009 zurecht aberkannt wurden. Der Mann sei in seinen Grundrechten verletzt worden, urteilte das Gericht.

Der Mann, der in der DDR wegen mehrerer Fluchtversuche mehrfach inhaftiert war, hatte die Verpflichtung zur inoffiziellen Mitarbeit bei einer mit der Stasi kooperierenden Polizeiabteilung nach eigener Aussage unter Druck unterschrieben.