Zentralrats-Vize Schuster: Beschneidungsdebatte nicht abgeschlossen

Zentralrats-Vize Schuster: Beschneidungsdebatte nicht abgeschlossen
Die Debatte um religiös motivierte Beschneidungen bei Jungen ist nach Ansicht des Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, noch längst nicht abgeschlossen.
12.12.2013
epd
Daniel Staffen-Quandt

"Der Bundestag hat mit seinem Ja zum Beschneidungsgesetz am 12. Dezember 2012 zwar für mehr Rechtssicherheit gesorgt", sagte Schuster dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Diskussion sei dennoch nicht beendet, wie die "undifferenzierte Stellungnahme" der Parlamentarischen Versammlung des Europarats Anfang Oktober gezeigt habe. Darin werden männliche und weibliche Beschneidung "über einen Kamm geschoren".

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"Ich nehme es niemandem übel, wenn er gegen Beschneidungen ist", sagte Schuster, der auch Präsident der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern ist. Unterschiedliche Meinungen seien das Wesensmerkmal der Demokratie, "aber eben nur, wenn es sachlich bleibt". Es habe vor rund einem Jahr auch Kritiker gegeben, die sich aus "hehren Motiven" gegen die religiös motivierte Beschneidungspraxis von Juden und Muslimen zu Wort gemeldet hatten. "In den meisten Fällen aber habe ich die 'hehren Motive' vermisst", betonte Schuster. Vielmehr sei die Kritik oft mit mehr oder weniger versteckten antisemitischen Aussagen vermengt worden.

Schuster ging auch auf den Fall eines Berliner Rabbiners ein, der eine bei einigen ultra-orthodoxen Juden verbreitete Beschneidungsmethode angewandt hatte. Dabei wird das aus der Wunde austretende Blut nicht mit Pipetten, sondern mit dem Mund abgesaugt. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin gegen den Rabbiner sowie den Beschneider (Mohel) ermittelt. Für diese ultra-orthodoxe Praxis habe er "kein Verständnis", sagte Schuster. Er empfehle, Beschneidungen stets nur von einem vom Zentralrat zertifizierten Mohel vornehmen zu lassen. Diese seien vom Zentralrat in Seminaren geschult worden, "was rechtlich erlaubt ist".

Auslöser für die Beschneidungsdebatte war ein Urteil des Landgerichts Köln vom Frühsommer 2012. Weil demnach Beschneidung aus religiösen Gründen Körperverletzung ist, sah der Gesetzgeber sich zum Handeln veranlasst. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) legte ein Gesetz vor, das die Jungenbeschneidung aus anderen als medizinischen Gründen erlaubt. Nach langer Debatte wurde es am 12. Dezember 2012 vom Parlament verabschiedet.