Bischof Meister hält Ablösung von Staatsleistungen an Kirchen für denkbar

Bischof Meister hält Ablösung von Staatsleistungen an Kirchen für denkbar
Im Grundgesetz ist die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vorgesehen, und sie sind laut Landesbischof Ralf Meister zunehmend schwerer vermittelbar. Auch das Kirchenamt der EKD zeigt sich offen für Verhandlungen.

Der hannoversche Landesbischof Ralf Meister hält eine Ablösung der Staatsleistungen für die Kirchen durch eine Einmalzahlung grundsätzlich für denkbar. Dafür müssten allerdings erst bundes- und landesgesetzliche Regelungen geschaffen werden, sagte Meister am Sonntag dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage. "Eine solche Ablösung bedeutet eine vermutliche einmalige Entschädigung, die zu verhandeln wäre."

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Dem Bremer "Kurier am Sonntag" sagte der evangelische Bischof: "Es ist zu fragen, wie lange eine solche historische Verankerung der Staatsleistungen innerhalb unserer Gesellschaft noch plausibel gemacht werden kann." Auch Thomas Begrich, Leiter der Finanzabteilung der Evangelischen Kirche Deutschlands, zeigt sich der Zeitung zufolge offen für Verhandlungen.

Der "Kurier am Sonntag" hatte berichtet, dass Kirchenkritiker nach dem Finanzskandal um den katholischen Bischofssitz in Limburg erneut gefordert hatten, die Staatsleistungen abzuschaffen. "Die Enteignungen sind längst abgegolten", zitierte die Zeitung den Kirchenkritiker Carsten Frerk von der Humanistischen Union in Berlin.

Die Staatsleistungen sind ein Ausgleich dafür, dass der Staat Anfang des 19. Jahrhunderts viele kirchliche Güter und kirchlichen Grundbesitz enteignete und den Kirchen damit Einnahmequellen entzog. Das Grundgesetz sieht eine Ablösung der Staatsleistungen vor, die bislang nicht umgesetzt wurde. Die lutherische Landeskirche Hannovers als größte deutsche Landeskirche erwartet in diesem Jahr einer Sprecherin zufolge Staatsleistungen von rund 22,2 Millionen Euro. Die Mittel sind zweckgebunden für die Besoldung von Pfarrern und für kirchenleitende Aufgaben.