Protestanten helfen marodem Staatsetat Sachsen-Anhalts

Protestanten helfen marodem Staatsetat Sachsen-Anhalts
Die evangelischen Kirchen in Sachsen-Anhalt wollen zur Sanierung der Landesfinanzen eine Art Solidarbeitrag in siebenstelliger Höhe leisten.

Angesichts des Engagements der Landesregierung für das 500. Reformationsjubiläum 2017 sollen dem Landesetat bis zu dem Jahr rund zwei Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, teilte der Beauftragte der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung, Albrecht Steinhäuser, am Freitag in Magdeburg mit. Geplant seien Überweisungen von 2014 an aufgeteilt in Jahresbeträgen.

###mehr-artikel###

Das Geld komme von der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, der Evangelischen Landeskirche Anhalts und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, sagte der Oberkirchenrat dem Evangelischen Pressedienst (epd) weiter. Die Landeskirchen hätten sich darauf verständigt, die mit dem Staat bestehende Verantwortungsgemeinschaft auch auf finanzielle Weise zum Ausdruck zu bringen.

Die Landesregierung will bis 2020 deutliche Einsparungen in allen Ressorts erzielen, damit Sachsen-Anhalt schuldenfrei ist, wenn die Solidarpaktmittel auslaufen und sich EU-Beihilfen verringern. Bei der Haushaltssanierung sieht das Land auch die Kirchen in der Pflicht. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte bereits im Mai die Erwartung geäußert, sich mit den Kirchen auf eine "Solidarleistung" verständigen zu können. Er forderte, dass alle gesellschaftlichen Bereiche zur Sanierung des Haushalts beitragen müssten. Die Kirchen könnten zeigen, dass sie mit gutem Beispiel vorangehen.

Katholische Kirche gewährt keine finanzielle Unterstützung

Seitens der katholischen Kirche sei eine vergleichbare Vorgehensweise nicht möglich, sagte der Leiter des Katholischen Büros in Sachsen-Anhalt, Stephan Rether. So gehöre die Unterstützung einer Landesregierung kirchenrechtlich nicht zu den unmittelbaren kirchlichen Aufgaben. Von den jetzt geplanten Zahlungen der Kirchen bleiben die finanziellen Regelungen in den Staatskirchenverträgen unberührt. Den Abkommen zufolge ergeben die Staatsleistungen zugunsten der evangelischen und der katholischen Kirchen in diesem Jahr zusammen 31,6 Millionen Euro. Sie sind ein Ausgleich dafür, dass die großen christlichen Kirchen bei der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts Güter und Einnahmequellen verloren.