Arbeitnehmer sperren sich gegen kirchliches Arbeitsrecht

Arbeitnehmer sperren sich gegen kirchliches Arbeitsrecht
Die für Donnerstag geplante Wahl einer Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) der Diakonie Hessen ist gescheitert. Ein Großteil der Delegierten habe sich wegen angeblicher Formfehler für eine Vertagung auf Dezember ausgesprochen, sagte die Pressesprecherin der Diakonie Hessen, Kathleen Niepmann, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die ARK regelt das kirchliche Arbeitsrecht. In Gießen sollten eigentlich die Vertreter der Arbeitnehmerseite bestimmt werden.

Am Vormittag hatten rund 100 Mitglieder der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Gießen gegen die Wahl demonstriert. "Wir sind gegen die Neuwahl der Kommission und wollen nicht, dass sie ihre Arbeit aufnimmt", sagte ver.di-Sekretär Fabian Rehm am Rande der Kundgebung dem epd. Die Wahl ist notwendig, weil die beiden diakonischen Werke in Hessen Anfang Juli zu einer gemeinsamen Diakonie Hessen fusioniert sind.

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Die Gewerkschaft demonstrierte für Tarifverträge und gegen den sogenannten Dritten Weg zur Regelung der kirchlichen und diakonischen Arbeitsbedingungen. "Die Diakonie hält bewusst am Dritten Weg fest", sagte der theologische Vorstand der neuen Diakonie Hessen, Horst Rühl. Beim Dritten Weg der Kirchen verhandeln gewählte Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in der ARK die Arbeitsbedingungen. Als Besonderheit gibt es in Kirche und Diakonie weder Streik noch Aussperrung.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte im vergangenen Jahr in zwei Urteilen entschieden, dass kirchlich Beschäftigten das Streiken nicht generell verboten werden darf. Grundsätzlich hatte das Gericht allerdings den Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht bestätigt.