EU-Parlamentsausschuss gegen Fördergelder für Embryonenforschung

EU-Parlamentsausschuss gegen Fördergelder für Embryonenforschung
Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat sich dafür ausgesprochen, die Forschung an menschlichen Embryonen und embryonalen Stammzellen aus der EU-Förderung auszuklammern.

Die Brüsseler Abgeordneten stimmten am Dienstag mit breiter Mehrheit einer Stellungnahme des polnischen Christdemokraten Piotr Borys zu. Hintergrund sind die Verhandlungen über das Forschungsprogramm "Horizon 2020": Die EU will darin ihre Förder-Prioritäten für den Zeitraum 2014 bis 2020 festlegen.

Mitspracherechte haben neben dem Parlament auch die EU-Kommission und die 27 europäischen Regierungen. Die Abgeordneten nahmen mit ihrer Stellungnahme eine strengere Position ein als die EU-Kommission. Diese hat vorgeschlagen, den bisherigen Kompromiss beizubehalten. Demnach sind Forschungsprojekte mit embryonalen Stammzellen förderfähig - außer solchen, bei denen Embryonen zerstört werden.

Die rechtliche Situation ist allerdings seit Oktober 2011 eine andere. Damals hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg geurteilt, dass embryonale Stammzellen nicht patentierbar sind. Daraus ergebe sich ein Ausschluss von der Forschungsförderung, argumentieren nun die Abgeordneten des Rechtsausschusses. "Wir sollten unsere Anstrengungen nun auf mögliche Alternativen konzentrieren. Adulte Stammzellen und Stammzellen aus Nabelschnurblut werden bereits sehr erfolgreich in der Behandlung von über 70 Krankheiten eingesetzt", sagte der CDU-Parlamentarier und Arzt Peter Liese.

Nach dem Rechtsausschuss stimmt im Oktober der federführende Industrieausschuss über das Dossier ab. Das Plenum des EU-Parlaments könnte sich Ende des Jahres mit dem Gesetzentwurf befassen.