Commerzbank kann rechtem Verlag das Girokonto kündigen

Commerzbank kann rechtem Verlag das Girokonto kündigen
Die Commerzbank kann dem rechten Verlag "Lesen & Schenken" aus Schleswig-Holstein das Girokonto kündigen. Private Banken können sich ihre Kunden nicht nur selbst aussuchen, sondern die Geschäftsbeziehung auch wieder beenden, urteilte am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Der Verlag bietet zahlreiche Publikationen rund um die NS-Zeit an. Geschäftsführer ist Dietmar Munier, der stellvertretender NPD-Landesvorsitzender in Schleswig-Holstein war.

Die Commerzbank hatte im Juli 2009 "aus grundsätzlichen Erwägungen" die Kontoverbindung mit dem rechten Verlag ordentlich mit einer sechswöchigen Frist gekündigt. Dagegen klagte das Unternehmen. Das Verlags-Girokonto müsse weiter bei der Commerzbank bestehen bleiben.

Der BGH verwies zwar das Verfahren aus formalen Gründen an das Oberlandesgericht Bremen zurück. Doch stellten die Karlsruher Richter fest, dass private Banken jederzeit die Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden ordentlich kündigen dürfen. Die Kündigung dürfe nur nicht "schikanös" oder "rechtsmissbräuchlich" sein. Die Bank müsse auch nicht die Interessen des Kunden bei der Kündigung abwägen.