Dritter Weg: Diakonie hält Gespräche mit ver.di für möglich

Dritter Weg: Diakonie hält Gespräche mit ver.di für möglich
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht hält Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier Gespräche mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di für möglich. Die Entscheidung könne einen Kontakt auf einer neuen Basis möglich machen, erklärte Stockmeier am Montag nach einem Treffen von Vertretern der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit der SPD-Spitze in Berlin.

Das Bundesarbeitsgericht hatte vor knapp zwei Wochen geurteilt, dass kirchlichen Beschäftigten das Streiken nicht generell verboten werden darf, zugleich aber den Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht bestätigt. In kirchlichen Einrichtungen gilt der sogenannte Dritte Weg. Arbeitnehmer und Arbeitgeber handeln in paritätisch besetzten Kommissionen Löhne und Arbeitsbedingungen aus. Bei Einhaltung dieses Verfahrens sind Streiks mit Verweis auf eine besondere Dienstgemeinschaft in der Kirche weiterhin verboten.

Stockmeier bekräftigte nach den Gesprächen mit der SPD auch seine Forderung nach besseren Rahmenbedingungen für soziale Arbeit.  SPD-Chef Sigmar Gabriel sagte laut einer Mitteilung der EKD, es werde eine Debatte über die Wertschätzung sozialer Arbeit gebraucht. "Solange nur unter Kostenaspekten diskutiert wird, löst man Probleme nicht", sagte der Parteichef.

Schneider rügt religionsfeindliche Töne

Weitere Themen des Gesprächs waren nach EKD-Angaben der soziale Zusammenhalt in Deutschland und Europa sowie die Beschneidungsdebatte. Der EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider rügte dabei erneut religionsfeindliche Töne in der Diskussion um die bei Juden und Muslimen übliche Beschneidung Minderjähriger. "Manche Debattenbeiträge erwecken den Eindruck, ihre eigene laizistische Weltanschauung müsse für jeden verpflichtend sein", sagte der rheinische Präses.

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) sagte dazu, der neutrale Staat schaffe bewusst den Raum für unterschiedliche Überzeugungen der Bürger. Das Kölner Landgericht hatte die religiös motivierte Beschneidung als Körperverletzung gewertet und damit eine gesellschaftliche Debatte entfacht. Die Erlaubnis soll nun gesetzlich geregelt werden. Der Bundestag berät dazu abschließend in der nächsten Woche.