Kardinal Meisner: Beschneidungsurteil Eingriff in die Religionsfreiheit

Kardinal Meisner: Beschneidungsurteil Eingriff in die Religionsfreiheit
"Das Urteil konstruiert eine Schutzpflicht des Staates gegenüber einer Elternentscheidung", erklärte Meisner nach Angaben des Bistums vom Freitag.

Der Kölner Kardinal Joachim Meisner hat das Urteil des Landgerichts Köln zur Strafbarkeit von Beschneidungen als "Eingriff in die Religionsfreiheit" bezeichnet. "Das Urteil konstruiert eine Schutzpflicht des Staates gegenüber einer Elternentscheidung", erklärte Meisner nach Angaben des Bistums vom Freitag. Diese Entscheidung sei für jüdische Eltern eine biblisch begründete Elternpflicht und gründe für muslimische Eltern in einer verpflichtenden religiösen Tradition.

Tendenzen, die Religionsfreiheit und damit das religiöse Erziehungsrecht von Eltern in Deutschland einzuschränken, sei entschieden entgegenzutreten, forderte der Kölner Erzbischof. Das Landgericht Köln hatte die Beschneidung eines minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung bewertet. Juden und Muslime, bei denen die Beschneidung von Jungen zur religiösen Praxis gehört, reagierten bestürzt auf das Urteil, Kritik äußerten auch Vertreter der evangelischen Kirche.